Rückkehr in gemeinsam gemietetes Haus nach Trennung

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Rückkehr in gemeinsam gemietetes Haus nach Trennung

Hallo, ich habe mich vor einigen Monaten von meinem Mann getrennt. Da er nicht ausziehen wollte und sich ansonsten nichts bewegt hätte habe ich mir ein Zimmer gesucht und bin ausgezogen. Mein Mann wohnt seitdem mit unseren fünf Kindern im Haus. Ich bin mehrfach die Woche und auch oft über Nacht in dem Haus, weil er vollzeit arbeitet und morgens schon sehr früh das Haus verlässt. Wir sind tatsächlich nachts oft beide da. Ich finde diese Situation untragbar, ich lebe quasi noch im Haus, obwohl wir getrennt sind. Ich schlafe dann bei den Kindern im Zimmer. Und ich fühle mich wie eine Art Babysitter. Ich kann meinen Mann ja verstehen, dass er nicht ausziehen will und auch seine Arbeitszeit nicht reduzieren will. Und er wollte die Trennung nicht. Aber für mich ist das alles unerträglich so. Darf ich, da der Mietvertrag ja auf uns beide läuft und ich eh ständig da bin, einfach zurück ins Haus ziehen? Und mir per Gerichtsbeschluss das Haus dann zuweisen lassen? Ich kann die Kinder vollzeit betreuen, er keinesfalls. Ich will das eigentlich nicht, habe bisher alles an Anwälten, Gerichtssachen etc vermieden, weil ich keinen Streit anfangen wollte. Aber so geht das echt nicht weiter. Er sagt dazu nur: Ja, so ist das wenn man sich trennt. Ich habe kein Problem damit, dass du hier bist. Ich finde deine Anwesenheit nicht unangenehm. Ja, aber i c h. Eine Wohnung, die groß genug wäre, dass wir ein Wechselmodell leben könnten suche ich von Anfang an, aber da gibt es hier absolut nichts bezahlbares. Danke für die Antwort!

von Sheila82 am 03.08.2023, 20:44



Antwort auf: Rückkehr in gemeinsam gemietetes Haus nach Trennung

Hallo, würde ich auf jeden Fall tun u mir dann nach einiger Zeit die Ehewohnung zuweisen lassen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.08.2023



Antwort auf: Rückkehr in gemeinsam gemietetes Haus nach Trennung

Du darfst natürlich zurück in das Haus ziehen, da der Mietvertrag auf euch beide läuft. Und es scheint ja auch nicht so, als ob dies irgendjemand versuchen wollen würde zu verhindern. Aber ich würde nicht davon ausgehen, dass es so einfach sein wird, dass das Gericht dir das Haus "zuweist", also deinen Mann quasi rausschmeißt. Warum sollte ein Gericht dies tun?

von chrissicat am 03.08.2023, 22:48



Antwort auf: Rückkehr in gemeinsam gemietetes Haus nach Trennung

Google das mal mal. Bis Frau Bader antwortet kann es ja immer mal dauern weil es ja nicht ihr Hauptjob ist und die Beratung unentgeltlich erfolgt.

von Soie am 03.08.2023, 23:05



Antwort auf: Rückkehr in gemeinsam gemietetes Haus nach Trennung

Zum besseren Verständnis: Wie werden die Kinder betreut, wenn du nicht im Haus bist/wohnst? Bist du finanziell unabhängig bzw wovon bestreitest du deinen Lebensunterhalt?

von Pamo am 04.08.2023, 08:32



Antwort auf: Rückkehr in gemeinsam gemietetes Haus nach Trennung

Wenn ich nicht im Haus bin, sind die Kinder in Kindergarten und Schule. Außer an zwei Tagen die Woche, wo ich arbeite. Dann betreut mein Mann sie, wenn sie aus der Schule und dem Kindergarten kommen. Und die Wochenenden teilen wir 50/50.

von Sheila82 am 04.08.2023, 09:11



Antwort auf: Rückkehr in gemeinsam gemietetes Haus nach Trennung

Natürlich kannst du zurück ins Haus und er könnte auch ausziehen, wenn er denn wollte und eine Wohnung finden würde. Dafür müßt ihr klären wo die Kinder in Zukunft leben und wie die Finanzen aussehen? Wer hat welches Einkommen? Wird Kindesunterhalt gezahlt? Kann auch im Wechselmodell vorkommen. Bleibt ausreichend verfügbares Einkommen für Trennungsunterhalt? Kann einer alleine den Mietvertrag übernehmen? Akzeptiert das der Vermieter? Neuer Vertrag? Nebenkosten abrechnen? dem anderen die Kaution auszahlen? Ich fürchte, du brauchst zumindest eine Beratung bei einem Anwalt vor Ort.

von Lena_1922 am 04.08.2023, 09:49



Antwort auf: Rückkehr in gemeinsam gemietetes Haus nach Trennung

Was würde denn dein Mann machen, wenn du nicht wie bisher die 3 von 5 Werktagen betreust? Und was tätest du, wenn er nicht 2 von 5 Werktagen betreuen würde? Habt ihr einen Plan B? Ich frage deshalb: Du kannst ihn zum Auszug motivieren, indem du nicht den Backup für ihn machst. Dann kracht nämlich sein ganzes Modell zusammen, dass er immer eine Betreuung hat, wenn er eine braucht. Aber das ist nur dann zielführend, wenn du nicht mehr zwingend auf seine Hilfe angewiesen bist. Wenn ihr das jetzige Betreuungsmodell von zwei und drei Fünftel aufrecht erhalten wollt, dann vermute ich, dass es finanziell eng wird: Kannst du das Haus mit einem 2/5-Job halten und Unterhalt zahlen? Kann er mit einem 3/5-Job eine eigene Wohnung bezahlen und Unterhaltung zahlen?

von Pamo am 04.08.2023, 11:44



Antwort auf: Rückkehr in gemeinsam gemietetes Haus nach Trennung

Ich würde sofort zurück ziehen Niemals würde ich die Kinder beim Partner lassen Wenn es hart auf hart kommt, bist DU ausgezogen und die Kinder sind beim Vater. Notfalls findet er dann eine andere Betreuung.

von Annaleena am 04.08.2023, 12:51



Antwort auf: Rückkehr in gemeinsam gemietetes Haus nach Trennung

@Pamo Wenn ich nicht mehr an 3 Tagen betreuen würde müsste er Teilzeit arbeiten. Das will er nicht, weil er dann halt weniger verdient und auch weniger Rente bekommen wird. Ist finde ich kein Grund, war aber seine Begründung all die Jahre. Ich mache an zwei Tagen pro Woche eine ganztägige Umschulung, die müsste ich dann abbrechen. Dann müsste ich das wohl hinnehmen und mich beruflich anders orientieren. Es gibt keinen Plan B. Ich wollte, dass er sich eine Wohnung/ein Zimmer sucht und wir die Kinder in ihrem alten Zuhause betreuen, so dass es für alle gut passt. Das würde finanziell auch gehen. Er könnte weiter vollzeit arbeiten und ich könnte meine Weiterbildung machen. Er blockiert das dadurch, dass er sich einfach weigert. Er meint natürlich, ich würde problematisieren, es sei doch kein Problem, zu zweit im Haus zu sein und ich würde alles verkomplizieren und außerdem hätte er kein Geld für eine weitere Wohnung. Momentan zahlt keiner Unterhalt. Wir haben ein gemeinsames Konto und alles, was die Kinder betrifft wird davon bezahlt. Wir haben da tatsächlich eine sehr faire Aufteilung.

von Sheila82 am 04.08.2023, 16:00



Antwort auf: Rückkehr in gemeinsam gemietetes Haus nach Trennung

Ihr seid also noch eng verbunden, finanziell und organisatorisch. Er kann nur Vollzeit arbeiten, wenn du bereit stehst und die live in Nanny machst. So lange du nicht finanziell unabhängig bist, wirst du kooperieren müssen ...

von Pamo am 04.08.2023, 16:21



Antwort auf: Rückkehr in gemeinsam gemietetes Haus nach Trennung

Bei der Konstellation sehe ich noch ein weiteres Problem. Wie willst du eine Trennung nachweisen? So in Hinblick auf Scheidung. Zusammen wohnen geht ja noch. Aber gemeinsames Konto? Warum habt ihr keine andere Lösung wegen Kinderbetreuung? Schule? KiGa?

von Neverland am 04.08.2023, 16:45



Antwort auf: Rückkehr in gemeinsam gemietetes Haus nach Trennung

@Neverland Trennung ab dem Zeitpunkt, wo ich in meine Wohnung gezogen bin. Ist mein Hauptwohnsitz. Gemeinsames Konto für Kinderausgaben ist in Ordnung laut Beratungsstelle.

von Sheila82 am 04.08.2023, 17:36



Antwort auf: Rückkehr in gemeinsam gemietetes Haus nach Trennung

Solange du dich nicht wirklich trennst und die Konsequenzen trägst bzw. hinnimmst, wird dein Mann nichts ändern. Warum auch? Du machst es ihm doch passend. Schlechtes Gewissen? Hoffnung?…

von Succero am 04.08.2023, 20:59



Antwort auf: Rückkehr in gemeinsam gemietetes Haus nach Trennung

Du widersprichst dir. Deine Frage lautet, ob du zurückziehen darfst ins gemeinsame Haus. Wie willst du dann deinen Erstwohnsitz in deiner jetzigen Wohnung behalten? Auch wegen Meldegesetz. Kein Richter wird dir bei der aktuellen Lage eine Trennung abnehmen, wenn dein Mann diese verneint.

von Neverland am 05.08.2023, 08:26



Antwort auf: Rückkehr in gemeinsam gemietetes Haus nach Trennung

*Kein Richter wird dir bei der aktuellen Lage eine Trennung abnehmen, wenn dein Mann diese verneint* das ist auch nicht die frage. zudem fragt der richter nicht ewig, ob die ehe als gescheitert erklärt wird, ich glaube nach drei jahren ist es vorbei, dann wird geschieden. soweit sind wir aber noch gar nicht. @ap ich würde schnellstens ins haus zurückkehren und alle notwendigen schritte einleiten, dass dir die wohnung/das haus zugewiesen wird. dazu nimm dir bitte rasch einen anwalt. auch das wird nicht von heut auf morgen gehen und du wirst sehr viele kröten schlucken müssen. fünf kinder sind auch eine hausnummer! ich vermute stark, dass der trennungsgrund ein anderer mann ist, lass alles laufen und sieh zu, dass du deine kinder behältst. sei froh, dass dein mann NICHT reduziert und du weiterhin als hauptbezugsperson giltst!

von Sue_Ellen am 05.08.2023, 16:08



Antwort auf: Rückkehr in gemeinsam gemietetes Haus nach Trennung

Nein, der Trennungsgrund war kein anderer Mann. Der Trennungsgrund war jahrelanger Psycho-Stress durch meinen Mann, der mich sogar körperlich krank gemacht hat. Dadurch dass mein Mann nicht ausziehen wollte war ich gezwungen, auszuziehen, sonst hätte sich nichts bewegt.

von Sheila82 am 06.08.2023, 00:24



Antwort auf: Rückkehr in gemeinsam gemietetes Haus nach Trennung

Und was hat sich jetzt bewegt? Wo bist du weiter gekommen? Ihr teilt vielleicht das bett nicht mehr, aber sonst?

von Neverland am 06.08.2023, 09:15



Antwort auf: Rückkehr in gemeinsam gemietetes Haus nach Trennung

Lass dich nicht verunsichern, du hast deutliche zeichen gesetzt, was mit 5 kindern wahrlich nicht einfach ist und nochmal, sei froh, dass dein mann den spiess nicht umdreht bzw nicht umgedreht hat. Gib das zimmer auf und geh zurück, nimm dir einen anwalt und geh den offiziellen weg, so kommst du nicht weiter! Ich wünsch dir alles alles gute!

von Sue_Ellen am 06.08.2023, 09:26



Antwort auf: Rückkehr in gemeinsam gemietetes Haus nach Trennung

...

von Sue_Ellen am 06.08.2023, 09:28



Antwort auf: Rückkehr in gemeinsam gemietetes Haus nach Trennung

Du solltest dir vor allem einen Job suchen mit dem du dir das Haus auch leisten kannst wenn du es zugesprochen bekommst.

von bellis123 am 08.08.2023, 06:47



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