Hallo Guten Abend Frau Bader,
Meine Tochter ist im Juli 2020 geboren. Da ich mir die Elternzeit mit dem Vater teilen wollte (ich bis Mitte März 2021) (er von Mitte März bis Mitte September 2021) somit hätten wir die 14Monate komplett.
Nun haben wir uns getrennt (haben schon versucht uns zusammen zu raufen für die Lütte, aber der Bruch ist zu groß)
Da er mir nach der Geburt von immer wieder gezeigt hat das ich mich nicht auf ihn verlassen kann und mir des öfteren gedroht hat die Elternzeit nicht zu nehmen, möchte ich jetzt handeln.
Meine Elternzeit+Elterngeld ist bis Mitte März genehmigt. Darf ich nun beim Arbeitgeber und der Elterngeldstelle einen Antrag auf Verlängerung stellen? Darf ich dann bis Mitte September 2021 beantragen?
Der Papa ist nicht bei mir gemeldet (er ist viel auf Montage und meine Wohnung ist zu klein für 4Personen) da ich noch ein Sohn(knapp 14Jahre) aus einer früheren Beziehung habe. Deshalb habe ich auch die Lohnsteuerklasse 2.
Was oder wie sollte ich am Besten vorgehen um eine Verlängerung zu erhalten um für mein Baby 100% da sein zu können? Die Kleine könnte ab August in die Einrichtung, so hätte ich 1,5Monate Zeit sie an die Krippe zu gewöhnen und in ruhe zu begleiten. Steht mir das zu oder muss ich ab Tag der Krippe sofort arbeiten?
Bitte entschuldigen Sie die vielen Fragen aber ich möchte einfach für mich und die Kinder abgesichert sein.
Ich danke Ihnen jetzt schon sehr und freue mich auf Ihre Antwort.
Viele liebe Grüße
Nicole
Mitglied inaktiv - 12.01.2021, 21:26
Antwort auf:
Darf ich nach Trennung Elternzeit auf 14Monate verlängern?
Hallo,
bzgl. der EZ ist es unproblematisch möglich.
Anders bei der EZ. Da Sie weniger als 2 Jahre beantragt haben, besteht kein Anspruch auf Verlängerung.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.01.2021
Antwort auf:
Darf ich nach Trennung Elternzeit auf 14Monate verlängern?
du hast, wie er, das recht auf drei jahre elternzeit. ob der AG zustimmt, bleibt abzuwarten, da du weniger als ein jahr gemeldet hast, bedarf es der zustimmng des AG. wenn er nicht zustimmt, musst du so arbeiten, wie es vereinbart war. du musstest dich für die ersten beiden jahre festlegen, hast du getan in dem du ez bis mitte märz gemeldet hast und danach arbeit. als alleinerziehende hast du anspruch auf 14 monate eg. hast du basis eg gewählt?
von
mellomania
am 12.01.2021, 21:28
Antwort auf:
Darf ich nach Trennung Elternzeit auf 14Monate verlängern?
Ja ich habe die Basis Elternzeit genommen. Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit das ein AG ablehnt? Ich weise doch ein richtigen und wichtigen Grund vor.
Ich kann mir nicht vorstellen das mein AG ablehnt. Aber man kommt sich ja doch blöd vor weil sich ja eigentlich alle drauf verlassen haben, dass man Mitte März wieder kommt und nun doch um ein halbes Jahr verlängern möchte und irgendwie auch muss.
Mitglied inaktiv - 12.01.2021, 22:30
Antwort auf:
Darf ich nach Trennung Elternzeit auf 14Monate verlängern?
Du hast bei Basis bis 6/21 Anspruch..
Im Juli und August gibt es kein Geld mehr außer du splittest Monat Mai und Juni in EG plus mit halben Betrag
Dein AG muss aber zustimmen. Du hast nur ein Jahr EZ gemeldet
Mitglied inaktiv - 12.01.2021, 23:06
Antwort auf:
Darf ich nach Trennung Elternzeit auf 14Monate verlängern?
Wenn der Vater nicht bei dir gemeldet ist, kann er auch keine EZ nehmen, weil er dann ja nicht mit dem Kind zusammen in einem Haushalt lebt......
Für die Verlängerung bist auf die Zustimmung des AG angewiesen. Wenn er nein sagt, hast du schlechte Karten.
von
KielSprotte
am 13.01.2021, 07:56
Antwort auf:
Darf ich nach Trennung Elternzeit auf 14Monate verlängern?
Du wirfst gerade zwei völlig verschiedene Dinge durch einander.
Das eine ist das Thema Elternzeit. Da ist dein Arbeitgeber Ansprechpartner. Du hast dich da bei der ersten Meldung für 2 Jahre - verbindlich - festlegen müssen. Da du dem AG gesagt hast, das du nach einem Jahr wieder kommst, bist du jetzt auf seinen guten Willen angewiesen. Also wende dich schnellst möglich an diesen, schildere ihm die Lage und dann versuche die EZ bei ihm zu verlängern. Mein Rat wäre, verlängere direkt auf 2 Jahre, mit der Option das du, sobald das Kind im KiGa eingewöhnt ist, in TZ wieder kommst. In der EZ darfst du bis zu 30 Std die Woche arbeiten, wärst aber weiterhin nicht kündbar. Gerade wenn du alleinerziehend sein solltest wirst du froh sein anfangs nicht direkt wieder voll einsteigen zu müssen. Auch weil du auch damit rechnen musst das das Kind im ersten Jahr der Betreuung öfter krank sein wird. Da ist es immer hilfreich wenn man ein paar Überstunden hat welche man abbauen kann. Und mit einem TZ-Job ist es deutlich einfacher Überstunden anzusammeln wie mit einem VZ-Job und einem Kleinkind daheim wenn. Die wenigsten AG dürften, wenn du dem sagts das ihr euch getrennt habt, der EZ-Verlängerung widersprechen. Tut der AG es aber doch, wirst du leider kündigen müssen sofern du keine andere Lösung findest. Problem dann, ohne Betreuung hast du auch keinen Anspruch auf ALG1, bliebe also zu klären ob dir dann ALG2 zusteht.
Das andere Thema ist das Elterngeld. Das ist eine völlig andere Baustelle mit der dein AG gar nichts zu tun hat. Sofern die EG-Kasse der Meinung ist dir stehen 14 Monate EG zu, weil alleinerziehend und rechtlich bist du das mit LK2 und keinem anderen Erwachsenen der bei dir gemeldet ist, kannst du diese 14 Monate voll nutzen. Der Kindsvater kann weder EZ nehmen, noch EG beziehen wenn er gar nicht mit dem Kind in einem Haushalt lebt. Problematisch könnte es dann sein wenn ihr den EG-Antrag bereits so abgegeben habt, dann musst du den ändern. Könnte jetzt etwas problematischer werden weil du auch die Unterschrift des KV benötigen wird bzw alternativ eine Negativbescheinigung vom JA. Fraglich ob diese ausgestellt wird wenn ihr gemeinsames Sorgerecht hat. Also bitte unbedingt diese Woche noch beide Ämter kontaktieren und das klären. Den das alles wird auch dauern, 6-8 Wochen Vorlauf sind da aktuell gar nichts.
Mein Rat wäre, kläre das jetzt so schnell wie möglich. Gutes Gelingen.
von
Felica
am 13.01.2021, 08:48