Sehr geehrte Frau Bader,
ich habe zwei Jahre Elternzeit beantragt, welche nächstes Jahr im Februar 2025 endet. Nun möchte ich diese um ein Jahr verlängern. Darf der Arbeitgeber einer Verlängerung der Elternzeit widersprechen bzw. darf er mir diese verweigern?
Vielen Dank und freundliche Grüße
von
MFY2012
am 15.02.2024, 21:33
Antwort auf:
Elternzeit auf drei Jahre verlängern
Hallo,
Nein, das unterliegt nicht seinen Zustimmungsrecht.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.02.2024
Antwort auf:
Elternzeit auf drei Jahre verlängern
Nein da du im ersten Antrag zwei Jahre genommen hast muss dein Arbeitgeber , solange du es rechtzeitig beantragtlst, die Verlängerung akzeptieren
von
misses-cat
am 16.02.2024, 07:44