Sehr geehrte Frau Bader
Ich habe eine Frage
Mein Sohn ist am 16.3.21 geborgen ich habe Elternzeit bis 15.3.23 genommen habe im Januar 23 noch mal verlängert bist 15.6.23 meine Frage kann ich jetzt noch mal verlängern um ca 3-4 Monate und dann eventuell noch mal so das ich die 3 Jahre komplett aufgebracht habe oder geht es jetzt nur noch einmal verlängern?
Mit freundlichen Grüßen
Nicole
von
Sternchen90
am 15.04.2023, 15:19
Antwort auf:
Elternzeit verlängern
Hallo,
das ist möglich, die Verlängerung zählt nicht als eigener Abschnitt.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.04.2023
Antwort auf:
Elternzeit verlängern
Solange du die Frist einhältst (7 Wochen vor Ende der aktuellen Elternzeit bzw. 13 Wochen vorher, wenn das Kind schon 3 Jahre alt ist) und du lückenlos Elternzeit nimmst (also keinen Tag dazwischen arbeitest), muss der Arbeitgeber die Verlängerung akzeptieren, egal wie oft du schon verlängert hast.
von
Dojii
am 17.04.2023, 07:45
Antwort auf:
Elternzeit verlängern
Hallo,
Man darf 3 Elternzeit-Abschnitte nehmen. Die Verlängerung der Elternzeit gilt nicht als eigener Abschnitt.
Du kannst also noch mal verlängern, und dann noch mal...
LG luvi
von
luvi
am 17.04.2023, 23:29