Sehr geehrte Frau Bader, Unsere Tochter ist am 2.9.21 geboren. Beim AG habe ich 2 Jahre Elternzeit angemeldet. Nun bin ich schwanger, geplanter ET 4.1.24. Was macht nun Sinn? Kann man die Elternzeit bis zum Start Mutterschutz verlängern oder verlängert man pauschal länger? Und informiert man den Arbeitgeber in einem Zug über Schwangerschaft und Verlängerung Elternzeit oder muss das entkoppelt sein? Vielen Dank und viele Grüße, Tina