Elternzeit nach 2 Jahren verlängern

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeit nach 2 Jahren verlängern

Hallo liebe Frau Bader, leider haben wir bis jetzt keine Zusage für einen Kitaplatz. Vielleicht geschieht ein Wunder und wir bekommen unter dem Jahr einen. Nun ist es so, das meine Elternzeit nächstes Jahr Mitte April endet. Wir überlegen nun, das ich von April bis Ende August meine Elternzeit verlängere und dann hoffentlich für nächstes Jahr September einen Platz zu ergattern. Ich beziehe im Moment Elterngeld plus. Meine Fragen hierzu. Muss mir mein Arbeitgeber die Verlängerung genehmigen? Bis wann muss ich die Verlängerung bei ihm angemeldet haben? Muss ich auch bei der Elterngeldstelle dann die Verlängerung beantragen zwecks Krankenversicherung? Geld bekomme ich dann keins mehr, das ist mir klar. Vielen Dank und liebe Grüße

von Monsoon am 27.07.2023, 07:57



Antwort auf: Elternzeit nach 2 Jahren verlängern

Hallo, wenn Sie anfangs mind 2 Jahre beantragt hatten haben Sie einen Anspruch auf Verlängerung. Wesentlicher ist aber, dass Sie einen Anspruch auf einen KiGaPlatz haben. Schreiben Sie die Gemeidne an, setzen Sie eine Frist von 1 Mo.nat zur Zuteilung und drohen Sie mit Schadensersatzforderungen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.07.2023



Antwort auf: Elternzeit nach 2 Jahren verlängern

Wenn du zwei Jahre Elternzeit in Anspruch genommen hast, hast du Anspruch auf eine einseitige Verlängerung, dein Arbeitgeber darf das nicht ablehnen. Du musst die Elternzeit schriftlich mindestens 7 Wochen vor Ende der aktuellen Elternzeit beim Arbeitgeber anmelden. Dieser gibt das dann auch an die Krankenkasse weiter. Die Elterngeldstelle musst du nicht mehr informieren.

von Dojii am 27.07.2023, 08:13



Antwort auf: Elternzeit nach 2 Jahren verlängern

Bitte bedenke bei der Planung die Zeit für die Eingewöhnung. Wenn der Vertrag mit der Kita im September startet (und ihr Glück habt und gleich eingewöhnen könnt; bei uns startete es letztlich erst im Oktober), muss ein Elternteil trotz allem noch für diesen Zeitraum ausreichend freie Zeit einplanen. LG

von Frau_H. am 27.07.2023, 12:17



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