Liebe Frau Bader, anbei folgende Frage: Mein Noch-Mann hat aktuell Elternzeit, ich habe nach dem Mutterschutz direkt wieder gearbeitet und nehme ab Februar 2024 wieder Elternzeit. Unser Kind ist im Februar 2023 geboren. Er bezieht für ein Jahr Elterngeld ab Geburt, ich arbeite alleine für unsere Familie. Das Kindergeld läuft auf ihn. Kann bei einer Trennung, die jetzt aktuell erfolgt ist (Trennungsjahr entsprechend noch nicht abgelaufen), der Bezug des Elterngeldes neu aufgeteilt werden? Wie sieht es mit der Anrechnung der Erziehungszeiten aus? Ich möchte 50/50 betreuen und würde dazu natürlich Stunden reduzieren, mein Noch-Mann hat aver bereits geäußert, dass er auf keinen Fall arbeiten möchte. Er möchte lieber Unterhalt von mir. Ich bin aber nicht gewillt, mein Kind aufzugeben und möchte eine gleichwertige Betreuung. Diese wäre in unserem Berufsfeld auch durchaus möglich. Muss ich seinen Wunsch akzeptieren, weil er ja jetzt bereits Elterngeld bezieht? Trennungsgrund ist unter anderem auch seine ewige Ungeduld mit unserem Kleinen. Vielen lieben Dank!
von Hollygoeslightly am 27.08.2023, 01:41