Hallo Fr Bader, wir befinden uns in BW, unser Kind wurde dieses Jahr eingeschult, diese Schule ist nicht unsere Stammschule, hatten einen Schulbezirkswechsel beantragt gehabt. Soweit so gut, kurz nach der Einschulung stellte sich heraus, dass wir umziehen müssen und direkt nach Erhalt des Mietvertrages haben wir dann der Grundschule, die direkt neben der neuen Wohnung wäre bescheid gegeben. Sie haben uns angeboten sofort zu wechseln, bevor wir schon umgezogen sind, damit sich das Kind besser dort eingewöhnen kann. Nachdem wir unser Kind da dort angemeldet haben, hat der neue Vermieter uns mitgeteilt, dass er die Wohnung doch für ein Familienmitglied benötigt und wir nicht umziehen können. Nun ist es so, dass wir wieder auf die Grundschule zurück müssen, die uns als Gastschulkind angenommen hatten. Sorry zu langer Text.. Meine Frage nun, kann die Schule den bestehenden Schulbezirkwechselantrag ohne unser Wissen/ Einwilligung aufheben lassen oder müssten wir für den Antrag zur Aufhebung des Schulbezirkwechsels auch unterschreiben, genauso wie damals als wir den Antrag zum Bezirkwechsel gestellt hatten. VG
von Wunschcan2 am 15.10.2021, 20:44