Grundschule-Umzug innerhalb einer Stadt Wechsel der Schule?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Grundschule-Umzug innerhalb einer Stadt Wechsel der Schule?

Sehr geehrte Frau Bader, unsere Tochter wurde jetzt eingeschult und zwar in die Grundschule in der Nähe der Großeltern,(durch Bezirkänderungsantrag)aufgrund der Betreuung. Nun werden wir in 2Mten umziehen müssen, zwar bleiben wir in dem jetzigen Bezirk, wo wir auch wohnen, zugehörig ist da ja eine andere Grundschule, bei der wir ja den Wechsel Anfang des Jahres vor der Einschulung beantragt hatten. Wenn wir nun umziehen, ist dann eigentlich wieder die Grundschule zugeteilt, von der wir die Erlaubnis eingeholt hatten. Meine Frage: Müsste dann durch den Umzug auch die Grundschule in dem Bezirk neuangemeldet und geändert werden, sodass unsere Tochter dann sozusagen nächsten Monat die neue Grundschule besuchen müsste?

von Wunschcan2 am 18.09.2021, 14:34



Antwort auf: Grundschule-Umzug innerhalb einer Stadt Wechsel der Schule?

Hallo, es ändert sich doch im Grund nichts . Deshalb halte ich einen neuen Antrag für Formalismus. Aber ich würde vorsichtshalber bei der Genehmigungsbehörde fragen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.09.2021



Antwort auf: Grundschule-Umzug innerhalb einer Stadt Wechsel der Schule?

nein. wenn ihr den schulbezirkswechsel durchhabt und die zuständige weiterhin zuständit wäre (also die, auf die das kind hätte müssen), ändert sich nur die adresse des kindes, ihr müsst das mitteilen aber nix neu beantragen. welches bundesland? am besten rufst du zur sicherheit in der schule an und fragst nach. damit alles richtig läuft.

von mellomania am 18.09.2021, 16:47



Antwort auf: Grundschule-Umzug innerhalb einer Stadt Wechsel der Schule?

Nein dein Kind darf weiter auf dieser Schule bleiben. EIn Wechsel würde dem Kindeswohl wiedersprechen, das sich ja schon in das soziale Gefüge dort eingelebt hat. Unser Sohn hätte sogar trotz Bundeslandwechsel weiter auf der alten Schule bleiben dürfen. Das wollte wir aber nicht.

von mamavonbaby am 18.09.2021, 18:31



Antwort auf: Grundschule-Umzug innerhalb einer Stadt Wechsel der Schule?

kindswohl und eingewöhnung sind gar keine gründe gegen einen wechsel. wenn sie in eine andere ecke ziehen würden und eine neue grundshcule zuständig wäre müssten sie neu beantragen. es zählt ALLEIN : die betreuung nach der schule, wie die geregelt ist, das muss auch schriftlich vorliegen oder der eigene arbeitsplatz. auch da muss es schriftlich da sein. ausnahme: die schule bietet keine kernzeitbetreuung an und die nachbar schule eben schon (auch da musst du nachweisen dass du das brauchst), die schule wäre eine gemeinschaftsschule, zu der hin und von der weg kannst ohne begründung und verballerst den schulbezirkswechsel nicht, oder es ginge um montessori. auch da hin kannst ohne begründung s.o. aber das einfügen in die klassengemeinschaft und kindswohl hat damit überhaupt gar nichts zu tun.

von mellomania am 18.09.2021, 18:53



Antwort auf: Grundschule-Umzug innerhalb einer Stadt Wechsel der Schule?

Nun gut ich habe mir das jetzt mal für mein Bundesland durchgelesen und Punkt 6 der anerkannten Gründe wäre: "andere private Belange von erheblichem Gewicht, wie z. B. die Vermeidung eines Schulwechsels inmitten des Schuljahres......" Ich denke das das wieder was ist das jedes Bundesland selber regelt. Die von dir genannten Gründe tauchen in unsrer Regelung gar nicht auf.

von mamavonbaby am 18.09.2021, 19:27



Antwort auf: Grundschule-Umzug innerhalb einer Stadt Wechsel der Schule?

ist was anderes als deine o.aufgeführten gründe von wegen klassengemeinschaft. das wird hier auch vermieden

von mellomania am 18.09.2021, 19:56



Antwort auf: Grundschule-Umzug innerhalb einer Stadt Wechsel der Schule?

Die Betreuung durch die Oma bleibt doch nach wie vor Bestehen und ist - wenn ich das richtig verstanden habe - eh der Grund für die andere Schule und wurde als ausreichend relevant angesehen. Wenn dieser Grund nicht plötzlich entfällt durch den Umzug, gibt es auch keine Grund, weswegen eure Tochter die Schule wechseln müsste. Aber abgesehen davon: idR wird man einem Kind keinen Schulwechsel auf Grund eines Umzugs innerhalb der gleichen Stadt zumuten. Wenn ihr nichtgerade bei der Betreuung geschummelt habt oder sonstiges fälschlicherweise angegeben habt, nur um die Wunschschule zu bekommen, braucht ihr euch keine Gedanken machen.

von cube am 19.09.2021, 09:20



Antwort auf: Grundschule-Umzug innerhalb einer Stadt Wechsel der Schule?

Es ist nun auch so, dass die Oma zum Jahresende auch umziehen muss, das war ja an sich der Grund für den ursprünglichen Wechsel, die Betreuung von ihr wird definitiv ab Januar entfallen, falls wir nicht umziehen sollten, wenn der Verkäufer sich weshalb auch immer umentscheiden sollte vor dem Notartermin; besteht an sich ab Januar die Betreuung durch die Oma nicht mehr. Müssen wir dies eigentlich dann den Schulen mitteilen und somit sowieso wieder auf die uns zugewiesene Grundschule zurück? Und eine Frage ist: muss inmitten des Schuljahres aufgrund vom Umzug die neue zustellige Schule das Kind aufnehmen oder kann sie das Kind ablehnen, weil ja schon Klassen existieren und diese so vollständig wären? Es geht um das Bundesland Baden Württemberg

von Wunschcan2 am 19.09.2021, 18:09



Antwort auf: Grundschule-Umzug innerhalb einer Stadt Wechsel der Schule?

Das klingt gerade nach "alles noch gar nicht sicher" und hätte, wäre könnte, falls ... Solange ihr nicht nachweisen könnt, dass ihr umzieht, kann sowie idR kein Antrag auf einen Schulwechsel wg. Umzug gestellt werden - und eben auch die Schule nicht euer Kind auf Basis von "falls sie umziehen sollten" sozusagen "rauswerfen". Das die Oma evt. irgendwann nicht mehr betreut, müsst ihr nicht mitteilen. Die Schule ist ja nicht dafür verantwortlich, was in der Zeit nach Schuleende passiert. Sowas interessiert die Schule immer nur, wenn es Beschwerden von nicht angenommenen Eltern gibt und diese angeben, dass ihr ja falsche Angaben gemacht hättet. Ich glaube, ihr macht euch gerade über offenbar noch nicht endgültig gelegte Eier Gedanken. Euer Kind ist an der Schule anmeldet, besucht diese bereits und daran wird sich nichts ändern, da dem Gastantrag ja bereits zugestimmt wurde.

von cube am 20.09.2021, 08:49



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