Guten Tag,
ich habe eine etwas speziellere Frage, was die Beantragung meiner 2. Elternzeit betrifft. Ich habe mich dazu bereits im Amt erkundigt, bin mir nun, aufgrund anderer Aussagen, wieder unsicher.
Vorab:
Geburtsdatum meiner Tochter ist der 20.07.18. Eine erste Elternzeit, in der ich auch das volle Elterngeld in Anspruch genommen habe, liegt bereits hinter mir. Ich war dazwischen wieder arbeiten.
Da meine Tochter nun einen erhöhten Bedarf hat, möchte ich gern eine 2. Elternzeit nehmen. Um es nicht ganz aus der Arbeit raus zu sein und wg. finanz. Aspekten, möchte ich gern zwischen "voller" Elternzeit (ohne Teilzeit) und Teilzeit Elternzeit switchen. Es bleibt aber insgesamt ein zusammenhängender Abschnitt der Elternzeit, der beantragt werden soll.
Jetzt meine Frage dazu:
Es ist nicht ganz einfach so, dass ich einen Teil Teilzeit und einen Teil volle Elternzeit mache. Ich möchte je nach den Terminen meiner Tochter gern immer wieder zwischen voller Elternzeit und Teilzeit Elternzeit wechseln.
Die Frage ist nun:
1. Muss es immer ein voller Monat Teilzeit sein? Oder kann ich zwischen der vollen Elternzeit auch mal nur 2 Wochen oder 20 Tage in Teilzeit Elternzeit arbeiten gehen bzw. entsprechend den Antrag stellen? (Beispielsweise vom 15.04.-10.05. volle Elternzeit (ohne Teilzeit), vom 11.05. - 18.06. Elternzeit mit Teilzeit usw.)
2. Kann ich immer wieder wechseln, d.h. mehrere Zeitabschnitte in Teilzeit gehen (es wären bei mir 3 Abschnitte in den ganzen Monaten, die ich gern Teilzeit gehen möchte. Mal 6 Wochen, mal nur 10 Tage) oder darf ich beispielsweise nur einmal! zwischen Teilzeit und voller Elternzeit wechseln?
3. Ich habe gehört, dass sich der Start nicht mehr nach dem Geburtstag des Kindes richtet. So allgemein, was die Beantragung der Elternzeit betrifft. Kann ich dann aber auch zu jedem beliebigen Datum meinen Zeitraum für Teilzeit Elternzeit und volle Elternzeit stellen bzw. starten. Also so, wie es eben von unseren Terminen passt?
Vom Amt hieß es, ich kann mir das alles so frei gestalten, wie ich das möchte. Hauptsache ist, dass es ein zusammenhängender Zeitraum ist und 12 Wochen zuvor beantragt wird.
Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir zeitnah helfen könnten. Ich muss meinen Antrag zeitnah abgeben und möchte nur gern wissen, ob ich es wirklich so frei gestalten kann.
von
dornröschen85
am 16.01.2024, 09:42
Antwort auf:
2. Elternzeit beantragen - Wechsel von Teilzeit zu voller Elternzeit
Laut § 15 Abs. 6 BEEG besteht nur ein Recht auf zweimalige Verringerung deiner Arbeitszeit während einer Elternzeit.
Wenn dein Arbeitgeber sich also nicht auf mehr als zwei "Abschnitte" mit Teilzeit einlässt, hast du schlechte Karten, diese rechtlich durchzusetzen, selbst wenn du alles auf einmal mit der korrekten Frist von 13 Wochen anmeldest und deine (neue) Elternzeit grundsätzlich durchgehend, also ein Zeitabschnitt ist.
von
Dojii
am 16.01.2024, 10:49
Antwort auf:
2. Elternzeit beantragen - Wechsel von Teilzeit zu voller Elternzeit
Vielen Dank für die schnelle Antwort und den Verweis.
Nun muss ich nochmal fragen. Es geht ja um REDUZIERUNG. heißt dies im Umkehrschluss, dass ich mit Teilzeit anfangen! müsste, um dann maximal 2x zu REDUZIEREN (auf volle Elternzeit ohne Elternzeit) oder kann ich mit voller Elternzeit (keine Teilzeit) starten und dann 2x auf Teilzeit (wäre ja eine Erhöhung) wechseln (was ja eigentlich 2x ein Erhöhung wäre) Ich hoffe, sie verstehen, wie ich das meine.
Denn! Ich würde gern mit voller Elternzeit starten, dann 1x Teilzeit gehen, wieder volle Elternzeit nehmen und dann nochmal in Teilzeit gehen, um es anschließend in voller Elternzeit "auslaufen" zu lassen (den dritten Abschnitt Teilzeit müsste ich dann eben streichen) Aber in dem Verlauf ging es? Geht auch der dritte Abschnitt volle Elternzeit oder müsste ich es dann beim Auslaufen bei Teilzeit belassen, da ich es ja dann schon der dritte Abschnitt volle Elternzeit wäre?
Es ist verwirrend, aber es geht genau um die Kombi bzw. Reihenfolge und um die Häufigkeit. Und eben in den Zusammenhang, ob Reduzierung nur den Wechsel von Teilzeit auf volle Elternzeit meint.
von
dornröschen85
am 16.01.2024, 11:08
Antwort auf:
2. Elternzeit beantragen - Wechsel von Teilzeit zu voller Elternzeit
im Absatz 7 steht auch was von 2 Monaten. Es war auch meine Frage, ob ich den Zeitraum für Teilzeit individuell wählen kann. Also 2 Wochen, 6 Wochen oder muss ich jetzt davon ausgehen, dass ich, wenn ich wechsel, auch mind. 2 Monate Teilzeit durchziehen muss? Es wäre schön, wenn Sie mir dazu nochmal schreiben könnten.
Das mit dem 13 Wochen (statt 12) wusste ich auch noch nicht. Vielleicht unabhängig die Frage:
Meine 2. Tochter ist im Februar 2021 geboren und hat noch nicht das 3. LJ erreicht. Wenn ich jetzt! vor dem 3 Geburtstag den Antrag auf Elternzeit stelle (quasi die Elternzeit für sie und nicht für die ältere Tochter nutze) ´zählt dann das Alter den Kindes zum Zeitpunkt der Antragsstellung? (in dem Fall noch 2 Jahre) D.h. müsste ich nur 7 Wochen warten bis ich in Elternzeit gehen kann? Oder zählt der Zeitraum, in dem die Elternzeit beginnt? Dann wäre sie ja schon 3 Jahre und dann müsste ich quasi auch 13 Wochen warten?
Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir meine aufgezählten Fragen noch einmal beantworten könnten.
Vielen lieben Dank im Voraus!!!!
von
dornröschen85
am 16.01.2024, 11:18
Antwort auf:
2. Elternzeit beantragen - Wechsel von Teilzeit zu voller Elternzeit
Das Wort Reduzierung bezieht sich auf deinen Arbeitsstatus VOR der Elternzeit, also wie viele Stunden du vor der neuen Elternzeit gearbeitet hast.
Dass du bei voller Elternzeit 0 Stunden arbeitest, ist rechtlich gesehen keine Reduzierung gegenüber deiner Arbeitszeit vor der Elternzeit. In der vollen Elternzeit ruht dein Vertrag, deine Stunden werden nicht reduziert.
Jedes Mal, wenn du in einer Elternzeit Teilzeit arbeiten möchtest, ist das eine Reduzierung gegenüber deiner Arbeitszeit VOR der Elternzeit.
Und ja, ein Rechtsanspruch auf Elternteilzeit besteht erst am insgesamt zwei Monaten. Es ist meines Wissens nach nirgendwo geregelt, dass diese zwei Monate am Stück genutzt werden müssen, aber wenn dein Elternteilzeitersuchen insgesamt weniger als zwei Monate umfasst, kann der Arbeitgeber das ablehnen.
Die Frist beginnt vor dem Beginn (!) der Elternzeit, nicht vor Antragstellung - das heißt wenn dein Kind zum Zeitpunkt der neuen Elternzeit bereits drei Jahre alt ist, sind es 13 Wochen, nicht sieben.
von
Dojii
am 16.01.2024, 13:25