Guten Tag Frau Bader, nachdem Sie mir kürzlich schon einmal eine Frage in diesem Zusammenhang beantwortet haben, hat sich bei mir nun eine weitere Frage aufgetan. Es wäre großartig, wenn Sie mir nochmals weiter helfen würden. Zum Hintergrund: Ich habe eine 10 Monate alte Tochter, befinde mich in Elternzeit und möchte den Arbeitgeber wechseln. Beim neuen Arbeitgeber werde ich einen Teilzeitvertrag mit 20h erhalten. Ich plane sofort am Beginn der neuen Tätigkeit, noch in der Probezeit, Elternzeit anzumelden und zugleich auch die Fortführung der vereinbarten Teilzeit ab Beginn der Elternzeit. (Ich möchte also durchgehend arbeiten, es geht mir bei der Elternzeit nur um den Kündigungsschutz.) Jetzt meine Frage: wenn ich, nach Anmeldung der Elternzeit und der Teilzeit in Elternzeit, innerhalb der 7- Wochen-Frist bis zum Beginn der Elternzeit einvernehmlich mit dem Arbeitgeber zeitlich begrenzt eine geringere Arbeitszeit vereinbare als im ursprünglichen Vertrag vereinbart, z.B. 15h für ein Jahr - kann dies kollidieren mit der angemeldeten Teilzeit in Elternzeit (die sich ja auf die Stundenzahl von 20h im ursprünglichen Vertrag bezieht)? Anders ausgedrückt: Kann ich bei Beginn der Elternzeit, im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber, auch einfach eine andere Stundenzahl arbeiten als in meinem Elternzeitantrag 7 Wochen vorher von mir angemeldet wurde? Oder könnte es sein, dass die gesamte Elternzeit dann hinfällig ist? Ich würde mich sehr freuen wenn Sie mir weiterhelfen könnten! Vielen Dank schon mal und beste Grüße Anna K
von Anna K am 28.10.2021, 07:49