Frage: Schwangerschaft

Guten Abend, ich arbeite als Gesundheit - und Krankenpflegerin im Krankenhaus, bin jetzt in der 9 Woche schwanger. Bei der letzten BE hat sich herausgestellt, dass ich trotz Impfung eine negative Röteln Immunität habe. Meine Frage ist jetzt, in wieweit ich weiterhin im Krankenhaus arbeiten kann?oder ist es "sicherer" Beschäftigungsverbot zu verlangen? Und reicht das als Grund für ein Beschäftigungsverbot? Mit Besten Grüßen Karina

von Karina27 am 09.01.2017, 23:12



Antwort auf: Schwangerschaft

Liebe Karina, zwar bin ich kein Jurist, jedoch wird es bisher so gehandhabt, dass ein Beschäftigungsverbot dann ausgesprochen wird, wenn es bis zur 20. Woche engen beruflichen Umgang mit kleinen Kindern oder Kindern im Schulalter gibt. Wie das der Arbeitgeber/Betriebsarzt handhabt, fragen Sie bitte vor Ort und wenden sich sonst im Zweifel anders Gewerbeaufsichtsamt. Herzliche Grüße VB

von Dr. med. Vincenzo Bluni am 10.01.2017