Hallo!
Wende mich an Sie, weil ich meinen FA im Moment nicht erreiche.
Ich war gestern bei der ersten VU, bin laut US 6+2 SSW.
Jetzt habe ich heut morgen beim durschblättern vom MuPa festgestellt, dass bei den Serologischen Untersuchungen wegen Röteln-Antikörper dran steht, dass der Wert "grenzwertig" sein und dahinter steht Titer 1:16..
Dann habe ich geschaut was bei meiner letzten SS im letzten Jahr eingetragen ist, da steht 1:32... Habe ich jetzt etwas zu befürchten, muss ich mich von Leuten fern halten und wie kann es sein, dass erst 1:32 und dann 1:16 ist? Was für Konsequenzen hat das jetzt für mich, weil wenn ichs richtig verstanden habe, reicht der Impfschutz jetzt nicht aus...
Sollte die Frage ins Frage ins falsche Forum gestellt sein, bitte ich um einen Hinweis an wen ich mich hier wenden kann...
Bin grad ganz verzweifelt.
LG, Bettina
Mitglied inaktiv - 08.04.2011, 10:38
Antwort auf:
Röteln Impfschutz Bedeutung Titer 1:16
Liebe Bettina,
die Empfehlungen der STIKO (Ständige Impfkommission) beinhalten bei Berücksichtigung dieses Risikos die Indikation von Röteln- und Varizellenimpfung für seronegative Frauen mit Kinderwunsch.
Als schützender Titer (seropositiv) gilt bei Röteln ein HAH-Titer von größer/gleich 1:32. Dabei lässt der Nachweis einer bestimmten Konzentration spezifischer IgG-Antikörper im Serum auf eine ausreichende Immunität gegenüber einer Rötelninfektion schließen.
Bei niedrigeren HAH-Titern (1:8, 1:16) wird zur Absicherung zusätzlich ein IgG-Test (enzyme-linked immunosorbent assay = EIA) durchgeführt. Die im EIA gemessenen IgG-Antikörper werden anhand eines WHO-Standards in IU bewertet.
Bei einem Titer von 1:16 ist nicht unbedingt ausgeschlossen, dass die Frau Schutz hat. Dieses sollte aber aus dem Laborbefund eindeutig hervorgehen.
Hier dienen so genannte Referenzwerte für die quantitative Bestimmung des IgG (gemessen in mIU/ml) als Maßstab:
0-9,99 IU/ml NEGATIV
10,0-11,99 mIU/ml GRENZBEREICH, Kontrolle notwendig
Größer 12,0 POSITIV
Im Zweifel oder bei niedrigen Titerwerten wäre dann zunächst die beschriebene Kontrolle durchzuführen.
Bei fehlender Immunität sollte eine Antikörperkontrolle bis zur 17.SSW erfolgen. Die Infektionsrate beträgt bei fehlender Immunität ansonsten in der 13. bis 14. SSW noch 54% und 25-30% zum Ende des zweiten Schwangerschaftsdrittels.
VB
von
Dr. med. Vincenzo Bluni
am 08.04.2011