Frage: Nicht geimpftes Stiefkind

Sehr geehrter Herr Dr. Bluni, wir befinden uns aktuell in der Kinderwunschphase. Letzten Monat hatte ich einen Abgang in der 6.SSW. Mein Freund hat schon ein Kind (3 Jahre, 3 Monate). Das Kind ist auch regelmäßig bei uns. Ihre Mutter wehrt sich aktiv gegen alle möglichen Impfungen. Es gab mal Impfungen in der Vergangenheit. Ich weiß aber nicht, ob überhaupt eine vollständig ist. Wie sieht die Lage für mich aus, wenn ich schwanger bin? Wäre mein Baby im Bauch gefährdet? Wäre ich gefährdet? Sollte ich vor einer neuen Schwangerschaft nochmal meine eigenen Impfstände prüfen? Und wie gefährlich wird die Situation, wenn mein Kind geboren wird bis zu dem Tag, an dem es selbst geimpft werden kann? Das dauert ja ca. 1 Jahr, richtig? Das ungeimpfte Kind ist ja auch dann noch ständig bei uns und bringt alle möglichen Keime, Krankenheiten etc. mit. Mein Freund versucht jetzt mithilfe des neuen Gesetzes wenigstens die Masernimpfung vor Gericht durchzukriegen. Ich habe allerdings ehrlich gesagt etwas Angst. Sie ist gegen den Rest ja trotzdem nicht geimpft. Und das wird ja vermutlich auch nicht passieren, da dies ja nicht mal gesetzliche Pflicht ist. Was ist für mich, meine Schwangerschaft und unsere Baby wichtig? Lieben Dank für die Antwort. Liebe Grüße Lauriii303

von Lauriii303 am 01.03.2020, 19:53



Antwort auf: Nicht geimpftes Stiefkind

Hallo, zur Planung einer Schwangerschaft gehören: 1. das schon zeitige Gespräch mit Ihrer Frauenärztin/Frauenarzt vor Eintritt einer Schwangerschaft zu all diesen Dingen 2. die rechtzeitig Einnahme von Jodid u. Folsäure 3. die rechtzeitige Überprüfung u. evtl. Auffrischung des Impfschutzes Das Kind, das - leider - nicht geimpft wird, ist für Sie dann von Bedeutung, wenn es Erkrankungen hat, gegen die Sie nicht immun sind. Liebe Grüße VB

von Dr. med. Vincenzo Bluni am 01.03.2020



Antwort auf: Nicht geimpftes Stiefkind

Es gab schon Rechtsprechung bis hin zum Bundesgerichtshof, dass bei Uneinigkeit der Eltern ob Impfung (nach Empfehlung der STIKO) ja oder nein das Sorgerecht für diese Frage gerichtlich auf den Elternteil zu übertragen ist, der für die Impfungen ist. Dazu braucht es also nicht das neue Gesetz zur Masern-Impfpflicht. Ich wünsche deinem Freund viel Erfolg mit seinem Gerichtsverfahren!

von Rotkehlchen am 05.03.2020, 22:17