Guten Tag Herr Dr. Bluni,
ich bin erst in der 6. SSW - und habe auch erst in 1,5 Wochen den ersten FA-Termin.
Ich bin als Fußpflegerin tätig und arbeite deshalb täglich mit Vinyl-Handschuhen, Desinfektionsmitteln, Flächendesinfektion, Sterilisation, Ultraschallbädern etc. (Dämpfe, u.U. Berührung mit Mitteln wie Sterillium...)
Ist daran etwas bedenklich oder kann ich das weiterhin alles problemlos weitermachen?
Vielen Dank
PuW
Mitglied inaktiv - 17.01.2010, 15:14
Antwort auf:
Muß ich auf etwas aufpassen?
Hallo,
1. sicher wird es hier für Ihren Berufsstand, ähnlich, wie für andere, entsprechende Vorgaben geben und dabei denke ich,d ass die gleichen Vorgaben, wie für Krankenschwestern/Arzthelferinnen gelten:
2.für die Arzthelferin gelten in der Schwangerschaft praktisch ähnliche Vorschriften, wie für die Krankenschwester. Diese sind auch im Mutterschutzgesetz nachzulesen:
http://bundesrecht.juris.de/muschg/index.html
Für die Arztpraxis sind hier insbesondere die Blutentnahmen, Patienten mit ansteckenden Krankheiten, Spritzen und evtl. das Röntgen zu nennen.
Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber darüber, der/die sicher weiß, wie hier im Interesse der werdenden Mutter und ihres Kindes zu verfahren ist.
Auf den Seiten des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW
http://www.arbeitsschutz.nrw.de/bp/good_practice/BesondereZielgruppen/musch.html
und der Landesanstalt für Arbeitsschutz in NRW
finden Sie darüber hinaus weiterführende Informationen.
Auch beim Gewerbeaufsichtsamt des Landes Baden-Württemberg werden die Vorgaben für schwangere Frauen im Krankenhaus sehr ausführlich beschrieben
http://www.gaa.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/16416/Werdende_Muetter_im_Krankenhaus.pdf?command=downloadContent&filename=Werdende_Muetter_im_Krankenhaus.pdf
Selbstverständlich sollte am besten schon vor Eintritt der Schwangerschaft sichergestellt sein, dass der Impfschutz gegenüber den wichtigsten Erkrankungen vorhanden ist.
3. die Anwendung von Händedesinfektionsmittel ist auch in der Schwangerschaft erlaubt.
VB
von
Dr. med. Vincenzo Bluni
am 18.01.2010