Frage: Kostenübernahme Ultraschall ?

Hallo Herr Dr Bluni, Ich hätte da mal eine Frage bzw. Ich bin verunsichert. Es geht um die Kostenübernahme der Ultraschalluntersuchung. Mein Frauenarzt hat gesagt es würden nur 3 Ultraschallkontrollen von den gesetzlichen Krankenkassen für die gesamte Schwangerschaft  übernommen  werden. Wenn ich mehr möchte muss ich es selber bezahlen entweder einzeln oder als Paket (7 x Ultraschall) was an den Gesamtausgaben  etwas günstiger wäre. Bei keiner Vorgeschichte wäre es mir plausibel aber ich habe ja eine .... Z.n. Konisation;  3 x Fehlgeburten mit 1 x Abortcuretage; Heterozygote Faktor V -Leiden-Mutation; Heterozygote AT Cambrige II-Mutation; muss auch Clexane Spritzen. Außer Fehlgeburten hatte ich bisher kein Kind austragen können.   Jetzt würde mich natürlich interessieren welche Eingriffe oder Erkrankungen eine Frau haben muss das es von den Krankenkassen übernommen wird oder sieht mein Gyn nur das Geld ?  Die Einschätzung und Abrechnung gegenüber den Krankenkassen  liegt doch beim Arzt oder ?  Wenn ich nichts hätte dann ist es mir natürlich plausibel aber so bin ich echt verunsichert. LG Jenny

von blue2016 am 22.08.2018, 14:46



Antwort auf: Kostenübernahme Ultraschall ?

Hallo, 1. an der Tatsache, dass die meisten Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft, die mehr oder weniger nur auf Wunsch der Patientin erfolgen, eine Privatleistung sind, besteht kein Zweifel. Diese Vorgaben, dass in der normal verlaufenden Schwangerschaft nur drei Ultraschalluntersuchungen erfolgen, gibt es praktisch seit 20 Jahren 2. selbstverständlich gehört dann zu einem bezahlten Ultraschall auch eine reguläre Rechnung für jede einzelne Untersuchung mit Auflistung der durchgeführten Leistungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). 3. in jeder deutschen Praxis gibt es für den Arzt und seine gesetzlich versicherten Patienten ein Budget, was bedeutet, dass nur eine gewisse Menge pro schon Anteil der Schwangeren einen Ultraschall erhalten kann, der auch abrechnungsfähig ist. 4. insofern liegt die Ärztin schrecklich Arzt selbst fest, welche Patientin ein erhöhtes Risiko hat und einen zusätzlichen Ultraschall benötigt, bzw. welche Patienten gegebenenfalls zu einer besonderen Ultraschalluntersuchung an eine andere Einrichtung überwiesen werden sollte. 4. wenn es eine Vorgeschichte mit einer Gerinnungsstörung in Kombination mit einer aktuellen Blutverdünnung in der Schwangerschaft gibt, werden wir meines Erachtens sowieso die Empfehlung an die Patientin aussprechen, dass sie in Abstimmung mit der Frauenärztin/Frauenarzt zumindest einmal an eine externe Einrichtung (entrümpelt pränatale Diagnostik oder Perinatalzentrum) zur Überprüfung der Versorgungsleistung überwiesen wird. Alles darüber hinausgehende stimmen Sie dann bitte individuell unter den oben genannten Vorgaben mit der Praxis ab. Beste Grüße VB

von Dr. med. Vincenzo Bluni am 22.08.2018



Antwort auf: Kostenübernahme Ultraschall ?

Hallo, ich hatte bei unseren großen ein Empfehlung vom Humangenetiker, dass er in einer evtl eintretenden Schwangerschaft, empfiehlt, dass vermehrt US Untersuchungen durchgeführt werden. Genetisch war bei meinem Mann und mir zwar alles in Ordnung, aber da mein Mann im Jahr eine chemo hatte könnte es evtl zu Auffälligkeiten kommen. Mein gyn wollte trotzdem, dass ich alles was über die drei Untersuchungen ging selbst zahle. Ich habe mich daraufhin an meine kk (Barmer) gewandt. Dort wurde mir bestätigt, dass unter gegebenen Umständen alle zusätzlichen US Untersuchungen von ihnen übernommen werden. Ich bekam dies sogar schriftlich, als mein gyn dies nicht glaubte und trotzdem weigerte er sich. Darauf wechselte ich den Frauenarzt. Es ist also schlichtweg die Entscheidung von deinem gyn ob er dich unter Risikoschwangerschaft laufen lässt und dementsprechend mehr mit der kk abrechnet. Dies hängt dann wohl auch davon ab wie es mit seinem Budget aussieht und wieviel risikischwangere er hat. Ist sein Budget ausgereizt wird er es wohl nicht machen. LG

von Sundancer am 22.08.2018, 15:22



Antwort auf: Kostenübernahme Ultraschall ?

Hallo Informiere dich mal bei deiner Krankenkasse. Meine Kasse übernimmt 200€ der Kosten und Zahnreinigung in der Schwangerschaft. Lg

von ChristinaT am 22.08.2018, 16:25



Antwort auf: Kostenübernahme Ultraschall ?

Huhu! Bei mir wurde zwei mal Feindiagnostik über die Krankenkasse abgerechnet. Einmal in der 15. SSW, nachdem beim Ersttrimesterscreening (selbst bezahlt) etwas auffällig war (zum Glück hat sich das nicht bestätigt) und der zweite in der 22. SSW, weil ich im Labor gearbeitet hab und in der 5./6. SSW noch mit „giftigen“ Substanzen gearbeitet hab (aber nur nach dem Beipackzettel, eine wirkliche Gefährdung gab es nicht, sonst hätte ich das ja nicht gemacht) und das überprüft wurde. Außerdem hat meine Gyn bis zur 20. SSW oder so bei jedem Termin kurz mal geguckt, einfach weil man als werdende Mama berühigter ist. Ich denke, einen „großen“ US sollte dein Gyn schon begründen können. Sonst hör dich doch mal in deinem Freundeskreis um, ob dir jemand einen anderen Gyn empfehlen kann. Und viele Krankenkassen beteiligen sich an den Kosten für weitere US.

Mitglied inaktiv - 22.08.2018, 17:20



Antwort auf: Kostenübernahme Ultraschall ?

Wenn der Arzt es entsprechend bescheinigt kann er durchaus mehr US über die KK abrechnen. Macht er es nicht hast du zwei Optionen, Du bleibst bei dem Arzt und zahlst selbst. Oder du suchst dir einen anderen Arzt der es eben entsprechend mit der KK abrechnet. Sobald eine Schwangerschaft als Risikoschwangerschaft anerkannt ist hat der Arzt da gegenüber der KK durchaus mehr Spiel. Machen aber viele ungern.

von Felica am 22.08.2018, 19:49



Antwort auf: Kostenübernahme Ultraschall ?

Liebe Felicia, vielen Dank für Ihre Ausführungen. Hier muss dann aber doch intervenieren, denn diese Angaben stimmen so sicherlich nicht. Jeder in der Praxis tätiger Arzt hat ein Budget für den Ultraschall, orientiert an der Menge der Patientinnen. Eine darüber hinausgehende Ausschöpfung ist bis auf wenige Ausnahmen nicht möglich und auch berechtigt die Klassifikation als Risikoschwangere allein nicht, dass deswegen bei einer individuellen Patientin über ein bestimmtes Maß hinaus Ultraschalluntersuchungen abgerechnet werden könnten. Anders lautende Aussagen entbehren der Grundlage. Herzliche Grüße VB

von Dr. med. Vincenzo Bluni am 22.08.2018



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