Gibt es für Ärzte eine unverzügliche Mitteilungsplicht bei positiven Befunden?

Dr. med. Vincenzo Bluni Frage an Dr. med. Vincenzo Bluni Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

Frage: Gibt es für Ärzte eine unverzügliche Mitteilungsplicht bei positiven Befunden?

Sehr geehrter Herr Dr. med. Bluni, ich derzeit 11+5 ssw habe vor kurzen den Harmony Test gemacht zur Abklärung von Trisomie 21/18/13. Nun Frage ich mich, da ich meine Handynummer angeben musste: hat der Gyn/das Labor eine unverzügliche Mitteilungspflicht bei einem positiven Befund? Schließlich ist es ja ein erheblicher Unterschied (Art, Krankenhaus, OP...) wann (sofern gewünscht) ein Abbruch erfolgt! Gleiches gilt auch zB bei den Routine Bluttests - wenn zB der Hämoglobin/ Eritrozythen-Werte fürs Baby im gefährlichen Bereich sind. Wird man da automatisch informiert oder muss ich da ständig nachtelefonieren ? Ich mach mir halt Sorgen, dass ich nicht ausreichend informiert werde - es liegen einfach zu viele Wochen zwischen den Vorsorgeuntersuchungen... Vielen Dank für eine kurze Info Mfg Isa

von Bellaisima am 08.12.2017, 20:37



Antwort auf: Gibt es für Ärzte eine unverzügliche Mitteilungsplicht bei positiven Befunden?

Hallo, 1. Nein, sicherlich nicht und derartige Befunde werden unter normalen Umständen auch nicht über das Telefon mitgeteilt. 2. ein Anruf wird normalerweise dann erfolgen, wenn das klinisch bedeutsame Ergebnisse gibt, über die die Patientin kurzfristig informiert werden sollte. VB

von Dr. med. Vincenzo Bluni am 09.12.2017



Antwort auf: Gibt es für Ärzte eine unverzügliche Mitteilungsplicht bei positiven Befunden?

Warum fragst du nicht einfach bei der Blutabnahme, wann mit einem Ergebnis zu rechnen ist, und rufst dann dort an? Mein Gyn schickt mir immer einen Brief, wenn irgendwas NICHT ok ist (also Eisen zu niedrig z.B., dann gibt es ein Rezept).

von Julikathi am 08.12.2017, 23:46