Hallo Dr Bluni, ich habe eine frage bezüglich des Mutterpasses und der Kindsbewegung ,da dies meine erste Schwangerschaft ist.
Im Gravidogramm steht :Ssw 14 , Fundusstand 4/5 , Kindslage 2 ,
Was genau bedeutet Fundusstand 4/5 und Kindslage 2 ?
Zur Kindsbewegung : Ich bin jetz in der 17 ssw und hatte heute ein Pochen gespührt.Oberhalb des Schambeins.Und dies nicht nur einmal.
Waren dies Kindsbewegung oder irgend welche anderen begleit erscheinung? Ich habe dies zuvor noch nicht gespührt.
Kann man dies den bei der ersten Schwangerschaft so früh schon merken ?
Mit freundlichen Grüßen und Danke für die Antworten ...
von
Genara
am 04.03.2011, 19:15
Antwort auf:
frage zum Mutterpass und Kindsbewegung
Hallo,
1. zu den Abkürzungen konkret kann ich leider nichts sagen. Meist wird der Abstand zwischen Nabel und Schambein oder zwischen Rippenbogen und Nabel in Querfingern ober- oder unterhalb angegeben.
2. wir unterscheiden die 1. und. 2. Schädellage: bei der ersten ist der Rücken links und bei der zweiten rechts. Das hat aber in der 14.SSW überhaupt keine Bedeutung und zu diesem Zeitpunkt wird eigentlich keine _Lage angegeben.
3. der Fundusstand bezeichnet den Stand der Gebärmutteroberkante und wird normalerweise im Querfingerabstand zum Schambein oder Rippenbogen angegeben. Dabei erfolgt die Bestimmung durch die flach auf den Bauch gelegte Hand des Untersuchers, wobei die Frau idealerweise flach auf dem Rücken liegt. Er soll einen Hinweis auf ein reguläres Wachstum geben. Jedoch ist es hinsichtlich des Fundusstandes im Zeitalter des Ultraschalls umso wichtiger zu wissen, wie sich das Wachstum des Kindes und die Fruchtwassermenge im Ultraschall aktuell darstellen und ob es an der Gebärmutter Besonderheiten gibt.
Wenn dem nicht so ist, wird sich aus dem Fundusstand kaum etwas ableiten lassen, da dieser je nach Frau und Schwangerschaft sicher ein wenig variieren kann.
Auf unseren Seiten unter
http://www.rund-ums-baby.de/schwangerschaftsberatung/fundusstand.htm
können Sie genaueres zum Höhenstand nachlesen.
VB
von
Dr. med. Vincenzo Bluni
am 04.03.2011