Hallo, ich hatte bei meiner ersten Schwangerschaft bereits ein Erstrimesterscreening mit Bluttest, welcher unauffälig war. Jetzt hatte ich auch ein Erstrimestre Screening allerdings ohne Bluttest. Festgestellt wurde eine Singuläre Nabelschnrarterie ohne weitere Auffälligkeiten. Trotzdem hat der Arzt nicht zu einem Bluttest geraten. Jetzt zu meinen Fragen:
1. Kann ich davon ausgehen das wenn ich diesen Bluttest schon mal hatte ihn nicht wiederholen muss in meiner jetzigen Schwangerschaft, oder kann sich in meinem Blut da was ändern bezüglich Chromosomenstörung.
2. Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit das in der späteren Feindiagnostik andere Auffäligkeiten auftreten. Der Arzt meinte es bestehe kein Grund zur Beunruhigung, aber das ist leicht gesagt. Bis zur 20 ssw ist es noch verdammt lange.
Mitglied inaktiv - 10.04.2009, 23:01
Antwort auf:
Frage zu Bluttest beim Ersttrimester Screening
Liebe Sanja,
1. der Test in einer vorherigen Schwangerschaft hat nichts mit der folgenden Schwangerschaft zu tun und so ist selbstverständlich unter Hinzunahme des Blutergebnisses auch eine höhere Risikoberechnungswahrscheinlichkeit möglich. Und das für jede Schwangerschaft neu.
2. Mit Hilfe der Ultraschalldiagnostik können eine Vielzahl von Fehlbildungen oder Erkrankungen des Kindes erkannt und vor allem auch ausgeschlossen werden. Andererseits muss jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass auch bei moderner apparativer Ausstattung, größter Sorgfalt und umfassenden Erfahrungen des Untersuchers nicht alle Fehlbildungen oder Erkrankungen erkannt werden können.
Das Übersehen oder Verkennen einer Fehlbildung kann auch dadurch zustande kommen, dass bei bestimmten Begleitumständen (z.B. fettreiche Bauchdecken, Fruchtwassermangel, ungünstige Lage des Kindes) die Unterersuchungsbedingungen erschwert werden. Auch sind mit Ultraschall erkennbare Befunde nicht immer eindeutig in ihrer Bedeutung einzuordnen.
Die vorgegebenen Untersuchungsprogramme, vor allem zwischen der 20. und 22. Schwangerschaftswoche, sind bei Reihenuntersuchungen von gesunden Schwangeren ohne erkennbare Risiken (Screening) zwar auf das Erkennen von Anomalien und Fehlbildungen ausgerichtet, aber letzten Endes aufgrund des vorgegebenen Zeitrahmens doch wieder orientierender Art.
Das Ultraschall-Screening darf daher nicht als Fehlbildungsdiagnostik missverstanden werden. Vielmehr muss die Möglichkeit, dass weniger auffällige Befunde im Einzelfall übersehen werden können, von vornherein in Betracht gezogen werden.
Dazu gehören z.B. kleinere Defekte wie ein Loch in der Trennwand der Herzkammern, eine Lippen-Kiefer-Gaumenspalte, Defekte im Bereich der Wirbelsäule (Spina bifida) sowie Finger- oder Zehenfehlbildungen.
Zu beachten ist, dass jede Schwangerschaft mit einem sog. Basisrisiko von 2-4% für Fehlbildungen und Erkrankungen des Kindes belastet ist, dabei entfallen etwa 1% auf schwerwiegende Fehlbildungen. Dieses Basisrisiko ist bei einer insulinpflichtigen Zuckerkrankheit der Schwangeren oder auch bei Mehrlingen erhöht.
Ein Ausschluss von Chromosomenanomalien per Ultraschall als Alternative zu einer invasiven Diagnostik (Fruchtwasserpunktion, Chorionzottengewebsentnahme oder Nabelschnurblut) ist nur beschränkt durch den Nachweis von charakteristischen, aber nicht obligatorisch vorhandenen Hinweiszeichen auf Chromosomenanomalien möglich.
Ein Fehlen dieser typischen Befunde kann das Risiko für ein Kind mit Chromosomenanomalien (z.B. Down-Syndrom) zwar mindern, aber nicht ausschließen
3. obwohl nach der Geburt die Nabelschnurgefäße ihre Funktion verlieren und insofern das Vorliegen einer singulären Nabelschnurarterie (SUA) keine wesentliche Fehlbildung zu sein scheint, kommt dieser Diagnose pränatal eine große Bedeutung zu. Das Fehlen einer der beiden Nabelschnurarterien kann assoziiert sein mit einer Wachstumsminderung und Frühgeburtlichkeit, angeborenen Fehlbildungen und Plazentaanomalien, einer späten Fehlgeburt sowie Chromosomenanomalien und genetischen Syndromen.
Aber auch bei sonst unauffälligen Feten kommt das Fehlen einer Nabelschnurarterie häufig vor.
Also, bevor Sie sich also unnütz verunsichern lassen, sollte durch einen Spezialisten für pränatale Diagnostik ein so genannter differenzierter Organultraschall durchgeführt werden. Dabei wird man immer auch nach anderen Hinweiszeichen schauen.
Im Rahmen eines solchen Ultraschalls wird nach Fehlbildungen im Bereich der Weichteile, Organe, Knochen, des Zentralnervensystems, des Herzens und der Extremitäten geschaut. Jedoch kann dieser Ultraschall aber nicht ausschließen, dass das Kind z.B. eine genetische Störung, eine Stoffwechselstörung oder neurologische Störung hat.
Sofern dieser unauffällig ist, wird meist nur zum Zuwarten geraten, da diese Veränderung ansonsten für da Ungeborene praktisch keine klinische Bedeutung hat.
Bitte sprechen Sie sich aus diesem Grund zum weiteren Vorgehen mit Ihrem behandelnden Frauenarzt oder Ihrer Frauenärztin ab.
VB
von
Dr. med. Vincenzo Bluni
am 11.04.2009