Frage: Fehlgeburten

Hallo Herr Dr, Bluni, ich hatte innerhalb zwei Jahren drei Fehlgeburten. Wir beschäftigen uns gerade mit dem Thema Anti-D-Spritze und uns würde interessieren wann man diese als Frauenarzt gibt. Durch Zufall habe ich gestern einige Beiträge entdeckt die mich nachdenklich gemacht haben. Ich weiss das man nach der Geburt und während der Schwangerschaft eine Spritze bekommt. Ich bin 0 negativ und mein Mann ist B positiv. Die erste und dritte Schwangerschaft wurde nur über meine Blutwerte bestimmt da man auf dem Ultraschall nichts sehen konnte. Der Hcg Wert entsprach zu beiden Zeitpunkten einer Frühschwangerschaft ca.5-6 Woche. Recht zeitnah bekam ich eine leichte Schmierblutung und der Hcg Wert sank dementsprechend auch wieder. Bei der zweiten Schwangerschaft setzte eine Blutung in der 8 SSW ein,das Herz meines Babys hatte aufgehört zu schlagen. Es folgte eine Ausschabung und die Anti D Prophylaxe. Mich interessiert ob Frauen die Spritze generell bei einer Blutung bekommen sollten oder ab wann man die gibt. Spielt der Rhesusfaktor negativ/positiv schon in der Frühschwangerschaft eine Rolle? Eigentlich haben wir meine drei Abgänge weitestgehend verarbeitet und blicken in die Zukunft mit der Hoffnung irgendwann ein Baby zu bekommen. Der Gedanke daran es könnte evtl alles nur an einer fehlenden Spritze liegen oder mein negativer Rhesusfaktor wurde vielleicht "übersehen" und muss zumindest in Zukunft behandelt werden wühlt mich gerade wieder auf. Über eine Antwort würde ich mich freuen. Danke

von Nicoletta1806 am 28.12.2013, 10:02



Antwort auf: Fehlgeburten

Hallo Nicoletta, 1. bei einer Patientin mit rhesusnegativer Blutgruppe wird diese Spritze unter anderem in folgenden Situationen verabreicht: - Bei Blutungen und klinisch/sonographisch nachgewiesener Schwangerschaft - nach Fruchtwasseruntersuchung , Chorionzottenbiopsie oder Nabelschnurblutentnahme - nach Eileiterschwangerschaft - nach der Geburt eines Kindes mit rhesuspositiver Blutgruppe - prophylaktisch in der 28. bis 30. Schwangerschaftswoche 2. insofern wird bei einer nur biochemisch nachgewiesenen Schwangerschaft ( Laborwerte erhöht, jedoch im Ultraschall keine Schwangerschaft nachgewiesen) eine solche Maßnahme in aller Regel überhaupt nicht erforderlich sein. Eine eventuell nicht verabreichte Anti-D-Spritze wird in aller Regel auch kein Grund für eine frühe Fehlgeburt sein. Liebe Grüße VB

von Dr. med. Vincenzo Bluni am 28.12.2013