Guten morgen Dr. Bluni.
Ich weiß es ist für Sie sehr schwierig hier alle Fragen zu beantworten, da Sie die Frauen nicht persönlich kennen.
Wollte Ihnen aber trotzdem eine Frage stellen und hoffe, das sie mir weiterhelfen können.
Also ich bin das erste mal schwanger und befinde mich in der 40 SSW. Um genau zu sein bin ich für morgen ausgezählt.
Am Donnerstag letzte Woche hatte ich bei meinem Facharzt CTG - Kontrolle. Da waren Wehen zu sehen. Er hat dann auch vaginal geschallt und zeigte mir auf dem Monitor, das sich der innere Muttermund öffnet. Beim Abtasten meinte er dann, das er mit dem Finger in den Geburtskanal eindringen kann.
Gestern hatte ich dann eine erneute CTG - Kontrolle. Da waren die Wehen schon stärker und ich spüre sie auch immer wieder mal. Kommen und gehen halt.
Nun meine Frage. Darf ich nun noch ins Schwimmbad gehen?
Wollte nämlich gerne heute für 2 Stunden mit meinen zukünftigen Schwiegereltern.
Sobald der Muttermund offen ist soll man ja soweit ich informiert bin nicht mehr, wegen der Infektionsgefahr. Weiß aber nicht ob mein äußerer Muttermund nun offen ist oder nicht.
Habe erst am Donnerstag wieder CTG und dann wollte mein Facharzt auch nochmal abtasten und eine Fruchtwasserspiegelung vornehmen.
Vielen Dank schonmal für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Martina
Mitglied inaktiv - 27.04.2010, 10:38
Antwort auf:
Darf ich noch ins Schwimmbad?
Liebe Martina,
1. die Ihne vorliegende Information ist so sicher nicht richtig
2. es gibt keine zeitliche Limitierung für den Besuch eines Schwimm- oder Hallenbades oder eines freien Gewässer, wenn der Verlauf der Schwangerschaft unauffällig ist und der Frauenarzt oder Frauenärztin vor Ort (aus medizinischen Gründen!)nichts einzuwenden hat.
Darüber hinausgehende Ängste bezüglich etwaiger Infektionen, wenn der Muttermund geschlossen ist, sind eher unberechtigt.
Derartige Ängste sind bekannt, aber eben meist unberechtigt: ein Schwimmbad/See/Meer kann die Frau bei unproblematischem Schwangerschaftsverlauf und fehlendem Risiko bedenkenlos besuchen.
Die Gefahr von Infektionen (von Fußpilz mal abgesehen) besteht in einem gut gechlorten deutschen Hallenbad nicht und hier sind auch keine bestimmten Vorsichtsmaßnahmen erforderlich.
Das einzig sinnvolle, ist das äußere Einreiben der Schamlippen mit einer Fettcreme, das beugt der Austrocknung und der leichteren Entstehung von harmlosen Pilzinfektionen oder auch den bakteriellen Besiedlungen vor.
3. Bitte sprechen Sie sich aus diesem Grund zum weiteren Vorgehen mit Ihrer behandelnden Frauenärztin/Frauenarzt ab.
VB
von
Dr. med. Vincenzo Bluni
am 27.04.2010
Antwort auf:
Darf ich noch ins Schwimmbad?
Solange Du Dich nicht unter der Geburt befindest und die Fruchtblase steht kannst Du ganz sicher schwimmen gehen, unabhängig vom Muttermundsbefund.
Das Vorgehen Deines FA (vaginaler Ultraschall plus vaginale Untersuchung) ist unüblich, da ohne Aussagekraft und Begünstigung von Infektionen. Auch eine Fruchtwasserspiegelung ist vollkommen obsolet, da ebenfalls ohne Aussagekraft.
Mitglied inaktiv - 27.04.2010, 14:38