Schwanger - wer noch?

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Jugendamt

Thema: Jugendamt

Hallo ihr lieben Ich muss morgen aufs Jugendamt wegen der Vaterschaftsanerkennung. Mein Ex und ich sind nicht mehr zusammen und ich denke er wird die vaterschaft ohne test auch nicht so einfach anerkennen. Jetzt ist meine Frage, wer hat das selbe durch gemacht und was fragen die da so auf dem Amt??? Wie läuft das so ab??? Danke für eue auskünfte... LG M.

Mitglied inaktiv - 09.03.2010, 22:38



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ich war zwar noch nicht in der situation, aber ich denke, du musst dann den namen angeben und wenn er sich weigert, werden die nen vaterschaftstest fordern, weigert er sich immernoch, geht das vor gericht und er wird eben dazu gezwungen . lg

Mitglied inaktiv - 09.03.2010, 23:17



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habe das persönlich noch nicht gehabt aber mein Ex... War beim Standesamt und das war aber alles kein Problem (also mit menem jetzigen Partner) Beim JA sah das anders aus.... Wegen Sorgerecht. Der Typ wollte uns ja quasi davon abbringen.... als ob ich dem rechtmäßigen Vater nicht das halbe Sorgerecht geben würde..... nur weil wir nicht verheiratet sind... aber lass dich von sowas nicht ärgern

Mitglied inaktiv - 09.03.2010, 23:50



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du gehst dort hin und sagt denen das so wie hir und mit gut glück bezahlen die den test! Ich muss auch nach der entbindung meiner zwilis nen test machen lassen weiß aber noch nicht ob das amt es bezahlen tut oder ich gleich in die apo gehe.

Mitglied inaktiv - 10.03.2010, 10:12



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Naja, ich finde es schon vernünftig, dass das Jugendamt gut aufklärt. Gerade wenn die merken, dass die Entscheidung nicht gut durchdacht ist. Gemeinsames Sorgerecht heißt: Auch wenn man sich trennt, darf der Partner mitbestimmen in Bezug auf das Kind. Das heißt: Umzug, Schule, Impfungen, Operationen, Ausbildung, Konto etc. Alles MUSS der Partner mit entscheiden und auch seine Unterschrift geben. Das kann unter Umständen stressig werden. Ich kenne eine Mutti, die ihrem Ex wegen jedem bisschen WOCHENLANG hinterherrennt, damit er sein Einverständnis gibt. Das ist echt ätzend und sie hat es tausendmal bereut! Rückgängig zu machen geht das nicht so einfach! Das Argument, der Typ kümmert sich nicht, zählt nicht! Man kann dann immer nur für den speziellen Einzelfall eine alleinige Entscheidung erwirken. Deshalb finde ich es richtig, dass das Jugendamt da gut aufklärt und die Frauen wirklich mehrmals fragt, ob sie das wirklich will. Wir haben das auch durch und ich war froh, dass er meinem Freund auch die Tragweite MEINER Entscheidung klargemacht hat und ihm SEINE Verantwortung, die er damit für mich und unser Kind übernimmt, aufgezeigt hat!!!! lg Sasumm

Mitglied inaktiv - 10.03.2010, 14:10



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Nach der Geburt deines Kindes wirst du vom JA angeschrieben und sie bieten dir eine Beistandschaft an. Wenn du den Namen des Vaters angegeben hast, wird er vom JA angeschrieben. Wenn er die Vaterschaft anzweifelt, geht das ganze vor Gericht - das Ganze nennt sich dann Vaterschaftsanerkennungsklage. Wenn er vor Gericht immer noch die Vaterschaft anzweifelt, wird ein Vaterschaftstest angeordnet, wo auf dich keinerlei Kosten zukommen!!! Hoffe, dir ein wenig weitergeholfen zu haben. Liebe Grüße Jessi

Mitglied inaktiv - 10.03.2010, 14:13