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Urlaub & Mutterschutz

Thema: Urlaub & Mutterschutz

hallo, ich habe bei einer Anfrage hier gelesen, dass der Urlaub sich nur bis zu ANfang des Mutterschutz berechnet... nun schrieb mir meine Personalabteilung (öffentl. Dienst), dass mein Urlaub inkl. Mutterschutz berechnet wird, ich also dementsprechend vor dem Mutterschutz den Urlaub, der mir für die Zeit bis Ende des Mutterschutzes zusteht, nehmen kann. Gibt es denn da verschiedene Regelungen??? Wißt Ihr da was? lg pet

Mitglied inaktiv - 26.03.2004, 10:08



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nein, es gibt nur die eine regelung, und zwar die die dir deine personalabteilung mitgeteilt hat. urlaubsanspruch bin ende mutterschutz (8wochen nach geburt). is doch klasse, oder??? viele grüße, linda

Mitglied inaktiv - 26.03.2004, 10:23



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hallo, also ich arbeite auch im öffentlichen Dienst und mir wurde das selbe gesagt wie dir, dass mir der Urlaub bis zum Ende des Mutterschutzes zusteht. Ob das nur bei uns so ist, weiß ich allerdings nicht. LG Britta

Mitglied inaktiv - 26.03.2004, 10:30



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Mitglied inaktiv - 26.03.2004, 10:42



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ich bin auch öffentlicher dienst und da ich erst im oktober ET hab, heißt das, ich hab anspruch auf meinen vollen urlaub *juchuuuh*...

Mitglied inaktiv - 26.03.2004, 11:15



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Also genau kenne ich mich mit den Regelungen nicht aus... Aber da ich meinen Urlaub komplett nach dem Mutterschutz nehmen werde (und quasi erst danach in den Erziehungsurlaub gehe), müßte sich dann der Urlaubsanspruch auch bis zum Ende diesen Monats berechnen (also mehr, als bis zum Ende des Mutterschutzes)... Genau weiß ich es aber auch nicht.

Mitglied inaktiv - 26.03.2004, 12:21



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Also ich habe meinen ET am 01.05.2004 und ich habe meinen gesamten Jahresurlaub für 2004 schon in Anspruch genommen und da dieser auch wie beantragt genehmigt wurde, gehe ich davon aus, dass meine Geschäfftsstelle das schon richtig gemacht hat. (ebenfalls öffentlicher Dienst)

Mitglied inaktiv - 26.03.2004, 13:19



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hmmm. das ist eine interessante Idee..*grübel*, theoretisch ist das wohl richtig.... Du meinst: nach den 8Wochen Mutterschutz würdest Du wieder arbeiten gehen(als Annahme) nimmst dann Deine 3 (oder wie auch immer) Wochen Urlaub...das würde schon bedeuten, dass bis zum Ende dieser Urlaubszeit deine "Betriebszugehörigkeit" gerechnet wird. Am besten wäre allerdings die Frage an einen Steuerberater gerichtet. LG Uwe

Mitglied inaktiv - 26.03.2004, 14:04



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Auch für Normalos die nicht im öffentlichen Dienst sind, steht Dir der Urlaub bis Ende Mutterschutz zu. Manche Firmen machen das nicht und nutzen die Unwissenheit ihrer Mitarbeiter einfach nur aus. Aber es gilt bis Ende.

Mitglied inaktiv - 27.03.2004, 10:38