Schwanger - wer noch?

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nochmal ich wegen mutterschutz-bescheinigung...

Thema: nochmal ich wegen mutterschutz-bescheinigung...

hallo und danke für eure antworten! ich hätte vielleicht erwähnen sollen, dass ich erst ab dem 1.11. ins lehramt-referendariat gehe und somit vorher auch nie eine bescheinigung benötigte. generell meine ich auch die bescheinigung, die sagt: frau xy darf ab dem so und so vielten dezember nicht mehr arbeiten. oder gibt es so etwas nicht? danke, nicole

Mitglied inaktiv - 20.10.2003, 11:36



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hallo! bei mir (auch öffentl. dienst) war es so, dass ich die ss-bescheinigung des fa eingereicht habe und der "arbeitgeber" die mutterschutzfristen daraufhinn selbst berechnet hat. darüber hab ich dann ne offizielle mitteilung bekommen: ab dem ... sind sie gem. § ... MuSchuG von ihren dienstpfichten befreit. ich denke, das müsste bei dir ähnlich laufen. gruß *

Mitglied inaktiv - 20.10.2003, 11:40



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meine sieht etwas anders aus: Bei Frau ....besteht zur Zeit eine intakte Schwangerschaft in der 10 Woche. Der voraussichtliche Geburtstermin ist der 22.03.2004 die 8Wöchicge Schutzfrist beginnt mit dem 26.01.2004 meine Patientin ist ab diesem Tag von der Arbeit befreit, sollte sich nicht in vorhinein eine Freistellung ergeben. ganz liebe grüsse Gina

Mitglied inaktiv - 20.10.2003, 11:57



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Hi! Bei meinem Arbeitgeber ist es so, daß man am Anfang ne Bescheinigung über die bestehende Schwangerschaft abgibt mit dem voraussichtl. Entbindungstermin. Ca. 8 wochen vor der Geburt, muß man dann nochmals ne Bescheinigung abgeben, wo drin steht ab wann der Mutterschutz beginnt und dort steht dann auch ein "festes" Geburtsdatum drin, wovon man dann die 6 Wochen berechnet... Ciao Naima

Mitglied inaktiv - 20.10.2003, 13:29