Hallo,
hab mal eine Frage zur Elternzeit.
Die muss ich doch 6Wochen vor Antritt beim AG "beantragen" (oder muss ich das nur "mitteilen"), oder?
Was muss ich da alles reinschreiben?
Ich könnte nat. auch unsere Personalabteilung fragen, aber die sind alle so unfreundlich und gleich wieder genervt...deswegen probier ich es hier einfach mal.
Danke,
coko
Mitglied inaktiv - 11.12.2007, 08:07
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Also die musst Du schon richtig "beantragen". Unbedingt rein gehört, wie lange Du EZ nehmen möchtest - also ob gleich drei Jahre oder erst mal weniger mit der allerdings damals so (öD), dass es nicht gegangen wäre, zu sagen ich will erst mal ein Jaghr und dann eventuell noch eins dranhängen. Ich musste mich gleich entscheiden ob eins oder zwei Jahre (das dritte dann anzuhängen wäre wohl komischerweise problemlos gegangen). Ich hab in den Antrag auch gleich mit reingeschieben, dass ich das dritte Jahr definitiv noch zu einem späteren Zeitpunkt nehmen möchte.
Sollstest Du das Bedürfnis haben, während der EZ einen Nebenjob anzunehmen, muss das auch sofort mit beantragt werden. Später geht nicht (wurde mir zumindest so gesagt, keine Ahnung, ob das nur im öD so ist).
LG platschi
Mitglied inaktiv - 11.12.2007, 08:42
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aber schriftlich
lg two_kids
Mitglied inaktiv - 11.12.2007, 09:55
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Ja Du muß es beantragen.
Die ersten 2 Jahre mußt Du Dich festlegen.
Das letzte Jahr kannst Du dann wieder spätestens 7 Wochen vor Beginn abgeben.
Sollteste Du während der Elternzeit Teilzeit arbeiten wollen, mußt Du dies Deinem AG auch erst spätestens 7 Wochen vor Beginn mitteilen.
Mitglied inaktiv - 11.12.2007, 13:59