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Mutterschaftsgeld 6.wochen vor..8wochen nach Geburt

Thema: Mutterschaftsgeld 6.wochen vor..8wochen nach Geburt

Huhu... Noch eine Frage...hab heute vom Arzt ein Attest für die KK bekommen wegen diesem Mutterschaftsgeld was man 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt erhält. Allerdings hat mir die KK schonmal gesagt das ich,weil ich Familienversichert bin keinen Anspruch hätte...stimmt das,oder soll ich den Schein trotzdem an die Kasse schicken? Von meinem Arbeitgeber bekomme ich wahrscheinlich auch kein Geld...aber von wem denn dann? Kann mir da jemand helfen...ist mein erstes Baby und ich habe noch keine Erfahrung. Danke

Mitglied inaktiv - 06.03.2008, 20:57



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Himmm Aber wenn du arbeitest?? dann bist du doch selbst versichert oder nicht ?? Wenn nicht dann hat man auch keinen anspruch so weit ich das weiss LG

Mitglied inaktiv - 06.03.2008, 20:59



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hatte einen Minijob....obwohl ich gelesen habe das auch 400euro "Kräfte" Anspruch haben,hat meine Chefin nur gesagt: Unser Steuerberater hat gesagt wir müssen nichts bezahlen..obwohl die das Geld ja sogar von so einer Knappschaft zurück bekommen würden... Aber woher bekomm ich dann das Geld...dann wohl vom Amt wa:(

Mitglied inaktiv - 06.03.2008, 21:02



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frag doch im Rechtsforum nach. vielleicht findest du da auch Adressen. LG.

Mitglied inaktiv - 06.03.2008, 21:58



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Hallo, guck mal bei www.minijobzentrale.de nach, ich glaube das ist das bundesversicherungsamt oder so ähnlich. du bekommst ne einmalige summe von höchstens 210€ für den gesamten Mutterschutz. Das ist nicht viel, aber immerhin etwas. gruss Andrea

Mitglied inaktiv - 06.03.2008, 22:15



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Bei Minijob gibts wohl diese einmalzahlung. Bin auch familienversichert aber ohne Minijob und daher bekomme ich gar keins, auch keine Einmalzahlung. Lg Yvette

Mitglied inaktiv - 07.03.2008, 09:45



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...Aber von was soll man denn dann leben?

Mitglied inaktiv - 07.03.2008, 10:55



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Also bei mir ist es dann so, das ich nicht weniger habe wie vorher. Habe jetzt ja auch keinerlei Einnahmen (nicht mal 400Euro Basis). Du bekommst dann ab der Geburt schon Elterngeld (sonst würde Mutterschaftsgeld angerechnet werden). Lg Yvette

Mitglied inaktiv - 07.03.2008, 12:06