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Mitvertrag für Schwangerschaft

Thema: Mitvertrag für Schwangerschaft

Hallo alle zusammen, hat jemand von Euch eine Vorlage für einen "Baby-Untermietvertrag" in der Schwangerschaft (für den Bauch)? Ich hatte so einen "Vertrag" vor einiger Zeit gelesen und wollte einen ähnlichen in mein Babybuch stellen. Bei google find ich leider nichts:-( Viele Grüße und genießt das Wetter Sonne

Mitglied inaktiv - 27.04.2007, 16:08



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?Ohje das hab ich noch nie gehört, wofür soll das gut sein? lgBB

Mitglied inaktiv - 27.04.2007, 16:11



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Schau mal auf unserer HP www.die-knallvollsten.de und geh dann auf Fritz... Da hab ich diesen Mietvertrag, kann ihn leider nicht kopieren... LG Nini

Mitglied inaktiv - 27.04.2007, 16:19



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Wenn ich auf deine Homepage gehe, erscheint nur ein Ticker von Lilypie. Was mache ich falsch? @Thema Die Idee finde ich sehr süss.

Mitglied inaktiv - 27.04.2007, 18:08



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hab nur das mit der fristlosen kündigung ..... fristlose kündigung ... wegen ständiges treten gegen die wände ..usw. meinst dud as ????

Mitglied inaktiv - 27.04.2007, 18:15



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Mietvertrag Die Vertragsparteien "Mama" und "Fritz" schließen folgenden Mietvertrag: § 1 Mietsache Die Vermieterin vermietet dem Mieter "Fritz" vom 11.08.2006 zu Wohnzwecken die Wohnung 1.Stock, Mitte im Hause Mama. Die Wohnfläche beträgt anfangs 1 cm² und kann nach Bedarf auf bis zu 400 cm² erweitert werden. Die in Abs.1 bezeichnete Wohnung besteht aus einem Schlaf-, Spiel- und Esszimmer. Zum Mietgebrauch sind folgende Anlagen und Einrichtungen vorhanden: Fernwärme (durchgehend 37° C). Wasserversorgung und Abwasserentsorgung. Schwimmbadwartung (monatlich durch kompetentes Fachpersonal Christine Schlamann van den Berg). Anschluss an das Breitbandkabelnetz. Freie Nutzung der zur Verfügung gestellten akustischen und manuellen Reize. Gemeinschaftsküche, deren Nutzung "Fritz" rund um die Uhr zur Verfügung steht. Vollpension ist inbegriffen. § 2 Miete Die Miete ist frei. "Fritz" verpflichtet sich, an sportlichen Aktivitäten teilzunehmen. Es sind nächtliche Ruhezeiten zu beachten. § 3 Kündigung Es besteht ein beiderseitig verpflichtender Vertrag. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 7 Monate. Die Vertragsdauer ist begrenzt auf 10 Monate, Mietdauer (plus/minus 2 Wochen), Stichtag ist der 05.05.2007. Die Möglichkeit der vorzeitigen Kündigung besteht nur bei Annahme des gefahrlosen Umzuges des Mieters "Fritz". Die Kündigung muss form- und fristgerecht gestellt werden. Dies ist nur durch den Mieter möglich. "Fritz" hat seinen Auszug durch mehrmaliges Bitten, möglichst in immer kürzeren Minutenabständen mit zunehmender WEHEmenz anzukündigen. Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist somit ohne Unterschrift gültig. :))

Mitglied inaktiv - 27.04.2007, 21:55



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Ja, genau das meinte ich! Super vielen Dank! Wünsche ein schönes Wochenende! LG Sonne

Mitglied inaktiv - 28.04.2007, 08:24