Hallo meine Lieben,
ist schon der 100. Eintrag aber vielleicht kann mir jemand helfen.
Mein AG versuchte mich währrend der SSW zu kündigen weswegen ich es rechtzeitig offenbart hab. Hab auch einen Nachweis zukommen lassen.
Jetzt hat er mir nur per Whatsapp geschrieben das sie unwirksam ist und meinte das würde vollkommen ausreichen das Arbeitsrecht meint allerdings er muss es mir schriftlich bestätigen sonst ist die Kündigung wirksam.
Ich komm dagegen nicht an jemand Erfahrung?
von
1996D
am 04.01.2024, 12:45
WhatsApp ist kein Kommunikationsmittel für solche Dinge und das würde ich ihm per Anwalt mitteilen lassen, falls du noch keinen Anwalt hast, such dir schleunigst einen, solche Verfahren sind oft sehr langwierig.
Wenn vorhanden auch den Betriebsrat oder Personalrat einschalten.
Wenn du in einer Gewerkschaft bist, wird dir auch da geholfen!
von
Kasi88
am 04.01.2024, 13:04
Das ist ja nicht schön.
Du kannst auch nochmal Frau Bäder im Expertenforum schreiben. Sie ist Rechtsanwältin.
Alles Gute!
von
Frau Dingens
am 04.01.2024, 17:25
Er soll dir einfach ein Schreiben geben, wo drauf steht, dass aufgrund der Schwangerschaft die Kündigung die am XY ausgesprochen wurde, nach Paragraf 17 MuSchG unwirksam ist und sich nicht so anstellen. Kostet ihn drei Minuten und ein Blatt Papier.
Pack ihm den entsprechenden Paragrafen dazu (den ich übrigens nicht finde?), dass er dir das schriftlich geben muss.
Im selben Zug sagst du ihm, dass Kommunikation über WhatsApp im Arbeitskontext nicht angemessen ist und er es dir alles arbeitsbezogene per Mail zukommen lassen soll.
In der Elternzeit suchst du dir dann besser einen neuen AG.
von
anna-
am 04.01.2024, 21:56
Er soll dir einfach ein Schreiben geben, wo drauf steht, dass aufgrund der Schwangerschaft die Kündigung die am XY ausgesprochen wurde, nach Paragraf 17 MuSchG unwirksam ist und sich nicht so anstellen. Kostet ihn drei Minuten und ein Blatt Papier.
Pack ihm den entsprechenden Paragrafen dazu (den ich übrigens nicht finde?), dass er dir das schriftlich geben muss.
Im selben Zug sagst du ihm, dass Kommunikation über WhatsApp im Arbeitskontext nicht angemessen ist und er es dir alles arbeitsbezogene per Mail zukommen lassen soll.
In der Elternzeit suchst du dir dann besser einen neuen AG.
von
anna-
am 04.01.2024, 21:56
Hallo Anna,
er hat es mir als Mail zukommen lassen.
Liebe *hier steht mein Name*
Natürlich ist die am 20.12. ausgesprochene Kündigung bei Schwangerschaft unwirksam.
Den Nachweis habe ich erhalten, vielen Dank hierfür.
Wir wünschen Dir und dem Kind alles Gute
Glück und Gesundheit.
Bitte denke daran uns rechtzeitig die AU einzureichen , für den Fall der Fortdauer.
Liebe Grüße
*hier steht sein Name*
meint ihr das ist ausreichend?
von
1996D
am 04.01.2024, 23:35
Wie gesagt, ohne Anwalt würde ich nichts machen. Die prüfen das alles nach!
von
Kasi88
am 05.01.2024, 05:35