Schwanger - wer noch?

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Freistellung von Arbeit?

Thema: Freistellung von Arbeit?

Hallo, Ich soll zum großen Zuckertest, da das FW immer im oberen Normbereich liegt. Der kleine Test konnte trotz Blutabnahme nicht ausgewertet werden vor 2 Wochen ... wie die das geschafft haben ist mir immernoch ein Rätsel?? Nun ja ... bis jetzt lege ich meine Termine immer früh um 8 und bin dann selbst bei dem kleinen Test (1h) nie vor 10 auf Arbeit gewesen. An sich kein Problem, da wir Vertrauensarbeitszeit haben und keine feste Arbeitszeit, hab ich brav die 2 h halt hinten dran gehängt bzw auf andere Tage verteilt. Bei einem Nachmittagstermin musste ich mir halbtags freinehmen, war die Aussage von meinem Chef bzw hätte halt nacharbeiten müssen. Langsam geht mir das aber echt auf die Nerven stundenlang in der Praxis zu sitzen und dann bis 18 Uhr Arbeiten zu müssen, zumal ich auch noch was von meinem Sohn (2 1/2 Jahre) haben möchte. Die Ärztin in der Uniklinik meinte, mein Arbeitgeber müsste mich freistellen für den Zuckertest. Aber stimmt das wirklich? Meiner Meinung nach ist durch die flexible Arbeitszeit keine Freistellung möglich und ich muss wieder alles hinten dran hängen. Vllt kennt sich ja jemand von euch damit aus, wie das nun wirklich ist?

Mitglied inaktiv - 06.06.2016, 10:56



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Mache es dir doch einfach und lasse dich an dem Tag krank schreiben. Ansonsten Mutterschutzgesetz Paragraph 16...der Arbeitgeber muss dich für Untersuchungen frei stellen und das darf keine finanziellen Einbußen haben. Du kannst dir vom Arzt eine Bescheinigung über die Zeit geben lassen, in der du dort gewesen bist.

von HSVMarie am 06.06.2016, 11:07



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Ich habe bei mir im büro Gleitzeit. Wenn Arzttermine in die Arbeitszeit fallen ist es dann kein Problem wenn diese sein müssen. Einen Vorsorge Termin muss nach der Arbeit gelegt werden. Durch meine Behandlung in der Kiwu Klinik hatte ich 1 bis 2 mal die Woche einen Termin und den habe ich morgens bekommen. Ich muss dann einfach einen Bescheinigung der Arztpraxis vorlegen das ich auch wirklich da War und dann ist ok. Ich muss nix nacharbeiten oder ähnliches. Mir wird die Zeit als Arbeitszeit angerechnet.

von LeNiWa am 06.06.2016, 11:08



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Wir haben auch Gleitzeit und eine großzügige Rahmenarbeitszeit. Gerade deswegen heißt es auch bei uns, Arztbesuche darf jeder erledigen und "nacharbeiten" oder Überstunden vom Arbeitszeitkonto nehmen. Dem AG ist es völlig egal, ob ich am Vormittag beim Arzt sitze oder länger schlafen möchte. Wichtig ist, dass der AG Arzttermine ermöglicht und das tut Deiner ja auch. Vermute Du hast da keine Chance. Wenn ich länger beim Doc saß. Also Anreise 2 Stunden und dann noch Wartezeit, habe ich mir ne Bestätigung ausstellen lassen. Dann war der Tag eben als AU verbucht :-)

Mitglied inaktiv - 06.06.2016, 11:21



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Freistellen muss der Arbeitgeber dich für schwangerschaftsbedingte Arztuntersuchungen. Ich an deiner Stelle würde mich für den Tag aber auch krankschreiben lassen. Mir persönlich ging es nach den großen Blutzuckerbelastungstests auch tatsächlich immer erstmal nicht so gut (an dem Tag des Tests). Erstmal nüchtern, dann die Glukoselösung, bis man dann endlich mal was essen kann und trotzdem (aufgrund der Glukoselösung) hohe Blutzuckerwerte - das hat meinen Körper erstmal für 1 Tag durcheinander geworfen... Sprich doch mal mit deinem FA darüber. (Ich bin sonst auch niemand, der sich schnell krankschreiben lässt oder so etwas ausnutzt, am Tag des Tests war ich aber dankbar, dass ich nicht arbeiten musste, hätte ich auch nicht geschafft!)

von chrissicat am 06.06.2016, 11:29



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Besprich das mit deinem FA und lass dich krank schreiben an den Tagen. Auch wenn du zum CTG musst. Bei der Arbeit würde ich das nicht thematiseren, auch nicht bei Kollegen. Krank und gut.

von MAMAundPAPA2013 am 06.06.2016, 12:05



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Wenn die Termine nicht anders gelegt werden können, musst Du für alle Untersuchungen, die von der Kasse bezahlt werden vom AG freigestellt werden nach Mutterschutzgesetz. Der Große Zuckertest muss meines Wissens nüchtern früh gemacht werden, wäre also so ein Fall. Das kann der FA ggf. bestätigen. Ansonsten bist Du natürlich angehalten die Termine soweit möglich außerhalb der Arbeitszeit zu legen oder die Zeiten nachzuarbeiten. Alles andere wäre Kulanz vom AG. LG Lilly

Mitglied inaktiv - 06.06.2016, 12:07



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Bei mir war es so das Vorsorgeuntersuchungen als Arbeitszeit gezählt haben lt. MutterschutzGesetz meine ich.

von tweety76 am 06.06.2016, 17:32