Schwanger - wer noch?

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Erziehungsurlaub

Thema: Erziehungsurlaub

habt ihr euch schon gedanken gemacht, wie lange ihr erziehungsurlaub nehmen wollt? der arbeitgeber möchte dazu ja zwei wochen nach der geburt relativ genaue angaben haben? ich finde es total schwer mich da auf ein, zwei oder drei Jahre festzulegen - ich weiss doch noch gar nicht wie das alles wird...?

Mitglied inaktiv - 16.09.2003, 17:02



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Hallo, also als das im Januar 03 alles auf mich zukam, da dachte ich auch, dass ich mich nicht entscheiden können würde. Ich habe mich dann aber eingehend erkundigt und mich danach entschlossen zunächst für 1 Jahr daheim zu bleiben (das habe ich auch meinem Arbeitgeber mitgeteilt). Nun würde ich also im Januar wieder arbeiten gehen. Ich habe aber auch die Möglichkeit meine Elternzeit noch nachträglich zu verlängern. Das muß ich dann nur 3 Monate vor Ablauf der Elternzeit meinem Chef mitteilen und natürlich auch dem Versorgungsamt. Genau das werde ich jetzt auch in Angriff nehmen. Denn wider Erwarten sind wir trotz dem Ausfall meines Gehaltes doch ganz gut über die Runden gekommen und können es uns doch leiste, dass ich noch mindestens ein weiteres Jahr für unseren Kleinen da sein kann. Grüssle Gabi Anna

Mitglied inaktiv - 16.09.2003, 17:11



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hallo, also ich kann nur 3 jahre empfehlen. Die Zeit ist so schnell um und die kids entwickeln sich soooooo rasend schnell, das ich persönlich es schade finden würde was davon zu verpaßen. wenn man es sich einigermaßen leisten kann warum nicht 3 jahre dann nehmen. Bei manchen ist es einfacher diesen dann zu verkürzen als zu verlängern. Noch bin ich von meinem 2. im ezu, werd aber hintendrann dann den vom 3. nehmen. viele grüße tine PS: außerdem je nachdem wo du wohnst mußte du ja auch an die betreuung denken. Hier ist betreuung unter 3 nur über tagesmutter oder Oma möglich. Achja ich möchte danach auch nur halbtags gehen wenn möglich, da ich selber als schlüsselkind aufgewachsen bin und das nicht wirklich prikelnd fand.

Mitglied inaktiv - 16.09.2003, 17:14



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Du musst dich nur fuer zwei Jahre festlegen. Das dritte Jahr kannst du bis spaetestens acht Wochen vor dessen Beginn beantragen (Bundeserziehungsgeldgesetz). Das darf dein AG nicht ablehnen.. Es sei denn, du willst es erst spaeter nehmen (geht ja bis zum 12. Lj.), dafuer braeuchtest du seine Zustimmung. LG Berit

Mitglied inaktiv - 16.09.2003, 18:58



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Du kannst ein Drittel der Elternzeit bis zum 8. LJ des Kindes nehmen. Ich persönlich werde volle 3 Jahre Elternzeit nehmen. Und im Rahmen der Elternzeit Teilzeit arbeiten (das geht bis zu 30 Stunden/bei Lehrern 19 St.). Vielleicht wär das auch was für Dich?

Mitglied inaktiv - 16.09.2003, 20:41



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danke, das waren schonmal tolle Infos von Euch... Ich werd mir das alles nochmal durch den Kopf gehen lassen - ist ja noch ein bisschen zeit. Tendenziell werde ich aber wohl auch versuchen so lange, wie möglich zu hause zu bleiben...sofern wir es uns finanziell leisten können (mein Freund studiert zur Zeit noch). Wie auch immer, ich denke es wird bestimmt alles ganz toll !!! Liebe Grüße

Mitglied inaktiv - 17.09.2003, 09:14