Hallo. Ich bin ab morgen in der 12. Woche schwanger. Am Anfang war ich gute zwei Wochen krankgeschrieben da mein Impfschutz geprüft wurde. Ich bin immun außer gegen Hepatitis b und Keuchhusten. Also darf ich arbeiten. Ich war bisher auch nicht wegen der Schwangerschaft bzw deren Begleiterscheinungen krankgeschrieben. Jetzt ist mir heute früh ein Zettel vom Arzt in die Hände gefallen. Auf dem der Arbeitgeber fragen beantworten muss wie zum Beispiel, ob man Lasten mehr als 5 kg regelmäßig heben muss. Oder ob ich mit Blut oder Körpersekret zutun habe. Meine Kollegen wissen von der Schwangerschaft und entlasten mich wo es geht , aber natürlich putze ist den Kindern die nase, und man kann es nicht vermeiden doch Mal angeniest zu werden, ich Wickel aber nicht mehr. Aber auf dem Zettel steht auch ob ich ständig hocken, mich bücken oder gebeugt arbeiten muss. Das lässt sich natürlich nicht vermeiden.
Vllt weiß jemand von euch, ob das ein Grund für ein Beschäftigungsverbot wäre? Ich mag meinen Job sehr und würde mich freuen wenn ich meinen Kollegen noch unterstützen könnte. Aber mein Baby möchte ich natürlich nicht gefährden.
LG.
von
Juniwunder2014und2018
am 13.11.2017, 19:04
Soweit ich informiert bin, gibt es in deinem Bereich der Arbeit eigentlich nur ein BV, wenn man keine CMV-Immunität besitzt.
LG
von
excellence2
am 13.11.2017, 19:30
Ständig (egalnwas) ja wohl nicht, oder?
Nein, ist kein Grund. Aber konstruieren kann man alles.
von
Mutti69
am 13.11.2017, 19:34
Nein. Nase putzen und 5 Kilo heben ist bei einer gesunden Schwangerschaft überhaupt kein Problem. Auch wickeln nicht, wenn du den Umweltschutz hast.
von
Nenilein
am 13.11.2017, 20:02
*Impfschutz. Aber Umweltschutz ist auch nie verkehrt...
von
Nenilein
am 13.11.2017, 20:03
Ich bin auch Erzieherin und abgesehen von diversen Antikörpern wurde auch auf Cytomegalie getestet. Ist das bei dir auch mit gemacht worden? Denn wenn du das keinen Schutz hast, musst du ins Beschäftigungsverbot. Erzieherinnen, die U3 arbeiten, gehen sowieso sofort ins BV, da sie ja öfter mal mehr als 5kg heben. So ist mir das zumindest vom Betriebsarzt gesagt worden
von
Späti79
am 14.11.2017, 15:44
Jein, ich glaube, das hängt auch immer mit dem Bundesland und dem Träger der Einrichtung zusammen. Bei uns wechselt man als U3-Erzieherin z.B. in die älternen Gruppen oder ins Jugendamt. Man ist ja nicht krank. Natürlich kommt es auch darauf an, was der Arbeitgeber einem anbieten kann.
von
sneram
am 14.11.2017, 17:33