Hallo ihr Lieben,
ich habe vor einiger Zeit von meinem Arbeitgeber einen Zettel bekommen wo ich wegen der Elternzeit ausfüllen soll.
Da heißt es:
Geburtsdatum des Kindes:
Ende des Mutterschutzes:
Beginn der Elternzeit:
Ende der Elternzeit:
So der voraussichtliche Termin ist der 11.6.
Ich kann das ja dann erst ausfüllen wenn der Kleine da ist oder?
Und angenommen der 11.6. wäre das Datum.
Ende des Mutterschutzes wäre dann der 6.8. oder?
Beginn der Elternzeit der 11.6 und Ende der Elternzeit der 10.6.???
Bin gerade irgendwie überfragt.
Mein Vertrag Endet im Dez. 2012 hat das auch irgendwelche Auswirkungen?
Und das Blatt muss dann gleich nach der Geburt wieder beim Arbeitgeber sein oder?
Vielen Dank euch schon mal
von
engelchen260387
am 28.02.2012, 14:04
Bis wann sollst du es denn wieder abgeben?
Ich würde es so ausfüllen:
Geburtsdatum des Kindes:berechneter Entbindungstermin: 11.6.2012
Ende des Mutterschutzes:06.08.2012
Beginn der Elternzeit:07.08.2012
Ende der Elternzeit:
der Mutterschutz endet 8 Wochen (oder6?) nach der Geburt. Wenn das Kind später kommt, dann verschiebt sich das nach hinten.
Wenn dein Vertrag im Dezember endet, dann denke ich, dass er das auch während der Elternzeit tut. Aber so genau weiß ich das nicht.
von
Wunschkind2008
am 28.02.2012, 14:09
Ich weis nich bis wann ich den abgeben soll.
Aber müssen die Zahlen nicht richtig sein?
von
engelchen260387
am 28.02.2012, 14:10
Antrag muss innerhalb zwei Wochen (ab Geburt) beim AG abgegeben werden.
Dein befristeter Arbeitsvertrag endet, trotz Elternzeit, zum Jahresende.
Meld Dich mal rechtzeitig beim Arbeitsamt, nicht dass Du da irgendwelchen Ärger bekommst!
von
zamperl78
am 28.02.2012, 14:18
Hatte vor 2 Jahre Elternzeit zu machen, muss ich mich dann trotzdem beim Arbeitsamt melden oder kann ich mir da dann einfach wenn das erste Jahr rum ist was suchen ?
von
engelchen260387
am 28.02.2012, 14:43
Zusatz:
die Elternzeit beginnt am Tag der Geburt und endet einen Tag vorm Geburtstag des Kindes
von
lara-sophie06
am 28.02.2012, 15:31
das stimmt leider so nicht, denn ab der geburt ist man erstmal 8 wochen im mutterschutz und erst nach diesen 8 wochen beginnt die elternzeit....den beginn der elternzeit kann man also schon nach den 8 wochen des geplanten ET´s berechnen und so angeben, sollte das Baby eher kommen,dann bleibt der Termin auch so,dass sich ja der Mutterschutz dann verlängert um die Tage,die das Baby eher kommt.
Der Termin kann sich nur bei späterer Entbindung nach hinten verschieben,da dann trotzdem 8 Wochen Mutterschutz einzuhalten sind
von
LittleMiss09
am 28.02.2012, 20:58