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Anerkennung des Vaters vor der Geburt???

Thema: Anerkennung des Vaters vor der Geburt???

Hi, weiß jemand von Euch, wo ich mich hinwenden muß, um meinen Freund noch vor der Geburt als Vater des Kindes auszuweisen. Ein Bekannter hat mich gestern darauf hingewiesen, dass mein Freund keinerlei Entscheidung treffen kann, falls (Gott bewahre) mir unter der Geburt etwas passieren sollte. Vielleicht beim Jugendamt? Oder schon beim Standesamt, wo ich ihn ja nach der Geburt offiziell als Vater angeben werde! Hoffe jemand hat Erfahrung oder n Tipp, wo ich mich informieren kann. Danke

Mitglied inaktiv - 10.07.2003, 11:51



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mal nicht den teufel an die wand!!!!! aber du solltest dich beim jugendamt erkundigen. gruss,jacky

Mitglied inaktiv - 10.07.2003, 12:00



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Huhu, also mein Mann hat , wo wir noch net verheiratet waren, auch vor der Geburt von Kevin eine Vaterschaftsanerkennung gemacht. Das wurde beim Standesamt gemacht bei uns. Bei mir war allerdings das Problem, das diese Anerkennung erst gültig war, als meine Scheidung von meinem Ex durch war. Aber da du das Problem nicht hast (oder doch?) , wird die Anerkennung wohl sofort ober spätestens bei der Geburt des Kindes in Kraft treten. Lg Schnittchen

Mitglied inaktiv - 10.07.2003, 12:03



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Hi! Danke, werd da mal anrufen! Ne n Ex gibt es bei mir nicht!

Mitglied inaktiv - 10.07.2003, 12:18



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Hallo Gesa, das mit der Vaterschaftsanerkennung werden wir auch machen. ABER: Wir werden auch noch die Teilung der elterlichen Sorge vereinbaren, denn: Wenn mir was passieren sollte, hat der Vater nur dann ein Recht Entscheidungen fuer das Kind zu treffen, wenn er auch die elterliche Sorge hat. Dies ist nicht allein mit der Vaterschaftsanerkennung getan. Beide Vereinbarungen (Vaterschaftsanerkennung und Teilung der elterlichen Sorge) macht man beim Jugendamt. P.S.: Am besten noch vor der geburt, denn falls der Mutter bei der Geburt etwas zustossen sollte, hat der vater keinerlei Rechte an seinem Kind! Liebe gruesse, Kerstin

Mitglied inaktiv - 10.07.2003, 12:30



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Mitglied inaktiv - 10.07.2003, 13:27



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ist hier zuständig. Dann kriegst Du aber eines Tages vom Notariat die Vaterschaftsanerkennungsurkunde zugeschickt. Oder der Vater kriegt sie zugeschickt, keine Ahnung, wir wohnte zusammen, sie kam zu uns nach Hause. Allerdings ist das Teil erst eingetrudelt, als das Kind shcon da war, daher würde ich auf jeden Fall zusammen zum Jugendamt gehen und die Vaterschaft anerkennen lassen, denn DAS geht auf jeden Fall.

Mitglied inaktiv - 10.07.2003, 13:28



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Hi Gesa Du kannst die Anerkennung auch vor einem Notar machen lassen. Dann kostet es aber was ! Zuständig ist bei uns in München z.B. das Jugendamt. Auch ich werde mit meinem Freund das Vaterschaftsanerkenntnis noch vor der Geburt machen ABER auch aus einem anderen Grund: Mein Freund ist über den Geburtstermin bis einschließlich November nicht im Land. Ich denke also nicht nur daran, falls MIR was passieren sollte sondern z.B. auch IHM denn er ist in Mexico auf einem nicht ganz ungefährlichen Job. Außerdem hat das Anerkenntnis ja auch Auswirkungen auf die Unterhaltszahlungen vom Babypapa an Dein Kind !! Stell Dir mal vor, ihm passiert was, das Kind kommt auf die Welt... ja und wo bleibt die Unterstützung? Du regelst ja damit auch die Erbfolge. Falls mir was passiert hat der Vater nicht nur keinen Anspruch an seinem Kind sondern umgedreht genauso: Das Kind nicht an seinem Vater bei dessen Tod (z.B. als Erbe) Da diese Anträge in aller Regel mind. einen Monat dauern, würd ich das jetzt schon machen ! Denn Unterhalt steht Dir ab dem ET zu. Das Sorgerecht kann man auch gesondert vereinbaren. Du kannst z.B. auch ein gemeinsames Sorgerecht haben, aber beschließen, daß in Deinem Todesfalle das Kind trotzdem Deine Eltern bekommen (nur ein Beispiel... dazu müßte dann eh der Babypapa zustimmen) LG Sue

Mitglied inaktiv - 10.07.2003, 13:28



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Wir haben damals mit der Anerkennung zu lange gewartet und dann kam unser Sohn als Frühchen 12 Wochen zu früh auf die Welt und dann auch noch in Lüneburg, weil ich gerade in der lüneburger Heide war und ich mußte auch noch fünf Wochen warten bis er dann nach Hildesheim verlegt werden konnte. Auch in dieser Zeit hatte mein Freund keinerlei "Sorge" für das Kind und auch keine Rechte !! Und das im Krankenhaus , mußte alles über mich geregelt werden. Also auf jeden Fall früh drum kümmern, kann nicht schaden. Bei uns war das auf dem Jugendamt - aber wie im vorherigen Beitrag ganz wichtig die gemeinsame elterliche Sorge!! Sonst hat er nur die Pflichten aber immer noch nicht die Rechte nur mit der Vaterschaftsanerkennung !! Gruß

Mitglied inaktiv - 10.07.2003, 13:42



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Hmmm, ich habe beim Jugendamt angerufen und wollte einen Termin haben zur Beistandsschaft und Vaterschaftsanerkennung vor der Geburt.Mein Sorgerecht möchte ich behalten.Umgangsrecht wär ok, solange das mich nicht mit einschließt. Die Dame am Telefon sagte, das machen wir nach der Geburt, ich solle warten bis ich Bescheid bekomme von denen, oder mich danach selber melden.Und nun? Kurz zur Situation: Ich bekomme Zwillinge per Kaiserschnitt Mitte September, habe keinen Kontakt mehr zum Vater, ausser einmal im Monat eine sms, wie es mit der Schwangerschaft geht.

Mitglied inaktiv - 10.07.2003, 18:29



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Hallo Gesa, Wir haben die Vaterschaft direkt beim Standesamt anerkennen lassen, dazu müssen beide Elternteile dort zusammen oder einzeln erscheinen und die Vaterschaft anerkennen, d.h. der vater erkennt sie an und du stimmst dem zu. Die Urkunde haben wir gleich mitgenommen. Vor der geburt ist z.B. auch deshalb wichtig, da sonst der vater nicht auf der Geburtsurkunde steht... LG Chrisu

Mitglied inaktiv - 11.07.2003, 00:10



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Hallo Danny, da bleibt dir nicht viel übrig als bis nach der geburt zu warten und dann das Jugendamt mit der Beistandsschaft zu beauftragen. Wie das Wort Vaterschaftsanerkennung ja sagt, muß der vater die Vaterschaft anerkennen.... du stimmst dann dieser Anerkennung zu, bestätigst also sozusagen, daß es stimmt. Wenn du also willst, daß sich vor der geburt was tut, musst du dafür sorgen, daß der Vater mit dir zusammen oder getrennt auf dem Standesamt oder Jugendamt erscheint und dort die Erklärung vor den Beamten abgibt. Die Mutter oder werdende Mutter kann nicht einfach allein hingehen und den vater angeben, da könnte ja jede jeden angeben ;-)...... Aber so wie es sich bei dir anhört, ist das wohl etwas schwieriger, daß er dort hingeht und die Erklärung abgibt? LG Chrisu

Mitglied inaktiv - 11.07.2003, 00:25