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Antrag auf Erstausstattung bei Alg2

Thema: Antrag auf Erstausstattung bei Alg2

Hallo! Wie läuft das eigentlich mit dem Antrag auf Erstausstattung bei Alg2 für das Baby wenn ich es beantragen würde? Wird es schriftlich durchgezogen oder kommen die vom Arbeitsamt zu einem nach Hause? Ich meine wenn ich jetzt den Antrag gestellt habe, oder wie? Wer hat damit Erfahrung? Vielen DAnk im Vorraus!!!!

Mitglied inaktiv - 06.10.2006, 11:50



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hallo, nee, denke nicht das die nach hause kommen. alles schön schriftlich und immer alles ordentlich angeben, was die wissen wollen ;o) *g* lg juchee

Mitglied inaktiv - 06.10.2006, 11:52



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Hallo! Das ist von Amt zu Amt unterschiedlich. Ich weiß von einer Bekannten, dass im Kreis Lübbecke die zu einem nach Hause kommen und die auch ziemlich "ätzend" sind. Obwohl sie fast nichts hatte, hat sie keinen Cent bekommen. In anderen Städten ist es so, dass sie nicht nach Hause kommen, sondern alles schriftlich gemacht wird. Lg Verena

Mitglied inaktiv - 06.10.2006, 12:19



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ich denke der Antrag muss immer schriftlich gestellt werden, allerdings kann das Amt wie bei allen anderen Anträge auch vor Ort prüfen. Hast du einen Antrag bei einem Wohlfahrtsverband z.B. caritas gestellt ? Lena

Mitglied inaktiv - 06.10.2006, 12:26



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hi erst mal... also, ich hab den antrag in meiner ss ganz formlos schriftlich gestellt, als ich die bestätigung über die ss gestellt habe - ab der vollendeten 12.ssw kriegt frau ja auch mehrbedarf, und da hab ich dann auch gleich diese erstausstattung beantragt... nach hause gekommen ist im übrigen keiner vom amt, aber auch das wäre erlaubt... bei der caritas hab ich auch antrag gestellt - die wollen aber, das alle vorleistungen (sprich alg2) ausgeschöpft sind - erst wenn da nix mehr zu holen ist, gibts bei der caritas noch mehr - ich hab noch etwa um die 400€ zusätzlich bekommen (zusätzlich zur erstausstattung vom alg2) liebe grüße aus münchen, maggy (www.gatubella.homepageprogramme.de)

Mitglied inaktiv - 06.10.2006, 12:41



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ich denke dass, das von bearbeiter zu sachbearbeiter veschieden ist habe das ganze nit einer freundin vor einen halben jahr mitgemacht antrag auf schwangerenbekleidung kannst du ab der 12 woche stellen max.128 euro erstaustattung für´s baby max.417 euto mehrbedarf in der schwangeschaft 53euro monatlich fals du berechtigt bist bezieht sich auf bayern wie es in anderen bundesländern ist kann ich dir nicht sagen am besten du rufst dort an und fragst nach viel glück luzie

Mitglied inaktiv - 06.10.2006, 12:44



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Hallo, bei uns ist es so, dass man sowieso ab der 13. SSW bei ALG II Anspruch auf Mehraufwandsentschädigung für Schwangere hat das sind 53 Euro im Monat. Dafür musst du mit deinem Mutterpass zum Amt und es beantragen. Normalerweise wirst du beim Amt dann gleich daraufhin gewiesen, dass du noch zusätzlich Anspruch auf Erstausstattung hast das sind einmal eine Zahlung von 110 Euro und einmal eine Zahlung von 128 Euro 8 Wochen vor der Geburt. Dafür haben die beim Amt Vordrucke, die du bloß unterschreiben mußt und von deinem Mutterpass wird die Seite mit dem vorraussichtlichen Geburtsdatum kopiert. Mir wurde es allerdings nicht gesagt, wusste es nur von einer Freundin. Zusätzlich kannst du auch beim DRK (so ist es bei uns andere Städte haben glaube ich Caritas oder ähnliches)Erstausstattung beantragen(bei uns höchstens 800 Euro), da wird dann allerdings die Zahlung vom Amt wieder mit abgerechnet. Das muss bis zur 20. SSW beantragt sein!! Wird aber erst 6 - 8 Wochen vor der Geburt ausgezahlt. Übringens wegen deiner Frage, ob die vom Amt gucken kommen, das Arbeitsamt kommt nicht gucken, aber die vom DRK können bis 1 Jahr nach der Geburt zu dir kommen und verlangen, dass du die Sachen die du beantragt hast vorzeigst (Musst bei der Antragstellung genau angeben, was du brauchst Kinderbett, Kinderwagen, Babyschale...)musst auch solange sämtliche Rechnungen vom Kauf aufheben. Die Adresse wegen der Erstausstattung habe ich übrigens von meinem FA bekommen, als ich meinen Mutterpass erhalten habe. Ich hoffe ich konnte dir helfen. LG Nadine

Mitglied inaktiv - 06.10.2006, 12:52



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Das mit Caritas habe ich erst in der 31 Woche erfahren, und als ich versucht habe noch etwas zu beantragen, da sagte man mir das sei viel zu spät und haben mich nach Hause geschickt. Jetzt muss ich für alles selber aufkommen, ohne Zuschuss. Mfg

Mitglied inaktiv - 06.10.2006, 14:06



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Hallo, also du kannst auch zum SKF (SOzialdienst katholischer Frauen gehen) dort kannst du auch einen Antrag stellen egal, wie weit deine SS vorangeschritten ist. DU musst nur deine Einkommensverhältnisse und AUsgaben offen legen. Die Bearbeitung des Antrages dauert 6 - 8 Wochen und dann hast du schon das Geld auf deinem Konto sind so ca. 700 €. Zusätzlich kannst du beim Amt die Erstausstattung beantragen und die dürfen das von den SKF nicht abrechnen. (Mir wurde extra ein Zettel mitgegeben wo das draufsteht). Beim Amt kann ich erst nach der Entbindung das GEld beantragen. Weil (so die Sachbearbeiterin) es kann ja immer noch was passieren!!! Bescheuert, aber ist so. Naja, das Geld der SKF wird in den nächsten kommen und dann kann ich schwer shoppen gehen. Beim Amt werde ich auf jeden Fall auch nochmal das Erstausstattungsgeld beantragen. LG Bianca

Mitglied inaktiv - 06.10.2006, 14:24