Liebe Frau Bader, stimmt es dass das Kindergeld rechtlich als Einkommen behandelt wird? Konkret möchte ich wissen wie sich das Kindergeld auf die Freibeträge für die Kapitalertragssteuer also den Zinsfreibetrag auswirkt, wenn die Familie in Zukunft einige Zeit von den Zinserträgen leben muss, also keine eigenen Einnahmen hat (außer den Zinseinkünften). Wenn es in diesem Falle angerechnet wird, käme das ja einer Besteuerung des Kindergeldes gleich. Sie wissen bestimmt näheres, vielen Dank und liebe Grüße Simone
von SimoneL am 18.02.2012, 17:23