Hallo ich befinde mich mit dem ersten Kind in der Erziehungszeit, die Ende Sept. endet. Da mein erster (Haupt-) AG mir keine Teilzeit während der Erziehungszeit anbieten konnte, habe ich in einem anderen Unternehmen einen 450,- Jo angenommen den ich seit März 2013 ausübe. Nun bin ich wieder schwanger (ET Mai 2014). Wie ist die Rechtslage: Welcher AG muss für das Mutterschaftsgeld aufkommen? Haupt-AG oder 450,- Euro-A? In welcher Höhe? Müssen mir beide Firmen den Arbeitsplatz frei halten oder endet mit dem Mutterschaftsurlaub der Job bei der 450,- Stelle (unbefristete Stelle). Kann mich mein 450,- AG (Online-Versand mit schweren Paketen schleppen) aufgrund der Nicht-mehr-Einsetzbarkeit kündigen??
von belli345 am 15.11.2013, 12:28