Hallo Frau Bader, in meinem Arbeitsvertrag stehen Änderungen an. Im neuen ist von persönlichen Schutzrechten die Rede. Ich bestätige damit, dass zum Vertragsabschluss keine weiteren persönlichen Schutzrechte bestehen. Was sind diese persönlichen Schutzrechte? Bedeutet das ich darf zum Zeitpunkt des Abschlusses nicht schwanger sein? Bzw. Muss dies angegeben haben? Oder bezieht das auf ein Urheberrecht? Vielen Dank im Voraus! Grüße
von chantira am 04.04.2016, 21:54