Was muss ich bei BV kurz vor Ende der Elternzeit beachten

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Was muss ich bei BV kurz vor Ende der Elternzeit beachten

Hallo, ich bin wieder schwanger (wieder, da ich im letzten halben Jahr 2 frühe Fehlgeburten hatte). Bin erst in der 6. Woche und meine verlängerte Elternzeit läuft am 30.09. aus. Normalerweise müsste ich also am 1. wieder in Vollzeit hin. Meine Frauenärztin sagte mir aber ein Beschäftigungsverbot zu, aufgrund von Mobbing und dann eben den zwei Fehlgeburten. Ich hab nun am 20. einen Termin, in der Hoffnung, dass man schon was sieht. Wenn ich gleich das BV an dem Tag bekomme, kann ich es dann zum Arbeitgeber hinschicken? Oder muss ich es persönlich abgeben? Wenn er nicht darauf reagiert, gilt das dann als "stillschweigend hinnehmen"? Immerhin würde ich ja trotz beschäftigungsverbot wieder mein volles Gehalt bekommen, oder? Außerdem: Ich bin derzeit beim Arbeitsamt arbeitssuchend gemeldet und beziehe ALG1, da mein Chef mich bis zum 30.9. eh nicht gebrauchen kann. Ab dem BV bekomm ich ja kein Geld mehr, da ich nicht vermittlungsfähig bin. Kann man mir das Geld auch rückgängig wieder abziehen? Immerhin hab ich mich bis jetzt dauernd woanders beworben.

von smile-ever am 16.09.2012, 19:29



Antwort auf: Was muss ich bei BV kurz vor Ende der Elternzeit beachten

Hallo, ich verstehe Posting gar nicht. Haben Sie einen Arbeitsvertrag oder haben Sie keinen? Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.09.2012



Antwort auf: Was muss ich bei BV kurz vor Ende der Elternzeit beachten

Noch eine kleine Ergänzung. Ich hab mir in der Elternzeit ein kleines Nebengewerbe aufgebaut, da in meinem Vertrag nicht steht, dass der AG zu einer Nebenbeschäftigung zustimmen muss. Gilt ein Beschäftigungsverbot nur beim Arbeitgeber oder auch im selbstständigen Bereich (Heimarbeit vor dem PC). Ich weiß es sind viele Fragen, aber ich hoffe, Sie können mir weiter helfen. Dankeschön schonmal.

von smile-ever am 16.09.2012, 19:41



Antwort auf: Was muss ich bei BV kurz vor Ende der Elternzeit beachten

Ich habe einen Arbeitsvertrag in Vollzeit. Von 2010 bis September 2012 habe ich Elternzeit genommen, somit muss ich am 1.10.12 wieder zurück an meinen Arbeitsplatz. Nun bin ich aber wieder schwanger und bekomme ein Beschäftigungsverbot. Muss ich das persönlich abgeben? Oder darf ich es auch nur per Post schicken? Ich würde ein Schreiben beilegen, in dem ich kurz erkläre, dass die Elternzeit ja beendet ist, ich meine Stelle aber nicht antreten darf wegen dem Beschäftigungsverbot. Bis zum 30.9. bekomme ich noch Arbeitslosengeld, da ich mich in dem zweiten Jahr der Elternzeit, in der mein Chef eine Vertretung für mich hat, arbeitssuchend gemeldet habe.

von smile-ever am 17.09.2012, 12:02



Antwort auf: Was muss ich bei BV kurz vor Ende der Elternzeit beachten

Versteh ich nicht, wieso bekommst du ALG1 wenn Du Arbeit hast? Ob Dein Chef nun eine Vertretung hat oder nicht ist doch völlig egal. Entweder Du hast Elternzeit und hast einen Arbeitsplatz, dann bekommst du nichts, außer evtl Eltermgeld, oder aber Du bist arbeiteislos und suchend, dann bekommst Du AGL1. Alles drei geht irgendwie nicht. Wenn Dein Chef Dich nicht gebrauchen kann, dann muß er Dich IMO freistellen - bei entsprechenden Gehalt. BV wegen Mobbing dürfte es auch nicht geben. Mobbing ist ein Fall für die Gerichte.

Mitglied inaktiv - 17.09.2012, 16:45



Antwort auf: Was muss ich bei BV kurz vor Ende der Elternzeit beachten

Bitte vorher informieren, bevor man schreibt, dass alles drei nicht geht, obwohl es doch geht. Ich bin momentan im zweiten Jahr meiner Elternzeit. Mein Chef "muss" mich im zweiten Jahr nicht in Vollzeit beschäftigen. Elterngeld bekomme ich NUR im ersten Jahr, es sei denn ich splitte es. Da mein Chef momentan keinen Platz für mich hat wegen meiner Elternzeit, habe ich die Möglichkeit mich "arbeitssuchend" zu melden. Zur Info: Arbeitssuchend ist nicht gleich "arbeitslos"! Mein Chef muss mir im zweiten Jahr der Elternzeit garnix zahlen, wenn er mich nicht gebrauchen kann. Immerhin habe ich zwei Jahre angekündigt und er hat für mich in diesen Jahren eine Vertretung eingestellt. Das wird schon so richtig sein. immerhin hat das Arbeitsamt meinen Vertrag, meine Elternzeitzusage usw. vorliegen! BV war nicht nur wegen Mobbing, sondern wegen Frühgeburt vor zwei Jahren, daraufhin zwei Fehlgeburten und nun, weil ich den Stress durch evtl. Mobbing in der Schwangerschaft nicht haben darf. Das wird meine Frauenärztin schon beurteilen können!

von smile-ever am 17.09.2012, 17:03



Antwort auf: Was muss ich bei BV kurz vor Ende der Elternzeit beachten

Elternzeit und Vollzeit arbeiten geht eh nicht, entweder das eine oder das andere. Man darf während der Elternzeit höchstens 30 Std wöchentlich arbeiten.

Mitglied inaktiv - 19.09.2012, 18:40



Antwort auf: Was muss ich bei BV kurz vor Ende der Elternzeit beachten

Das weiß ich.

von smile-ever am 19.09.2012, 20:40



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