Hallo, mein Sohn ist am 19.06.14 geboren und momentan befinde ich mich in Elternzeit. Ich habe ein Jahr beantragt und möchte aber nach Ablauf des Jahres bei einem neuen Arbeitgeber arbeiten, da ich dort einen kürzeren Arbeitsweg und auch eine ins Unternehmen angebundene Kita habe. Meine Frage ist jetzt was muss ich beachten? Muss ich bei meinem bisherigen Arbeitgeber dann zum 18.06.2015 kündigen und am 19.06.2015 bei dem neuen Arbeitgeber anfangen? Was würde passieren, wenn der neue Arbeitgeber möchte das ich zum Monatsanfang beginne? Wäre ich dann - wenn ich zum 01.07.15 beginne - vom 19.06. -30.06.15 "arbeitslos"? Oder könnte man dann die Elternzeit einfach bis zum 30.06. verlängern? Oder wäre es möglich auch ab 01.06.2015 beim neuen Arbeitgeber anzufangen und beim bisherigen zum 31.05.2015 zu kündigen? Vielen Dank Carolin
von Carolin09 am 19.12.2014, 12:56