Hallo Frau Bader, ich bin in der Elternzeit meines zweiten Kindes. Mein AG hat meinen Antrag auf Teilzeitarbeit begründet abgelehnt und ich habe auch kein Anspruch da es weniger als 15 Beschäftigte sind. In meiner Schwangerschaft hieß es mündlich, er würde mir keine Hindernisse in den Weg stellen und ich dürfte mir eine andere Beschäftigung in dieser Zeit suchen, es dürfte jedoch nicht im Wettbewerb zu seiner Firma stehen. Nun habe ich es schriftlich gemacht und einen Antrag auf Teilzeit gestellt - wurde aber abgelehnt und gleichzeitig die Erlaubnis beim anderem Arbeitgeber zu arbeiten, gestellt. Daraufhin heißt es, er könnte dies nur prüfen wenn ich ihm die Firma nenne wo ich arbeiten möchte. Nun habe ich sehr wahrscheinlich fast eine Zusage für einen Job, gleichzeitig aber Ängste, mein AG könnte dies ablehnen. Es sind beides Werbeagenturen mit dem Unterschied, dass diese in unterschiedlichen Bereichen arbeiten, also von den Kunden her. Gibt es noch weitere Punkte an die ich nicht denke wo er es ablehnen könnte an die ich gerade nicht denke? Was kann ich tun, wenn er es ablehnt wenn ich ihm den neuen AG benenne? Ich bin darauf angewiesen, da die Kinder bei mir leben, da der Kindervater eine eigene Wohnung hat und ich auch und ich somit die Miete usw. selbst zahlen muss. Ich bekomme zwar Unterhalt und Wohnungsgeld, aber um das aufrecht zu erhalten, muss ich im zweiten Elernjahr in Teilzeit arbeiten gehen. Die Kinder (fast 1 und fast 3 Jahre alt) haben jeweils einen Kitaplatz. Bitte geben Sie mir paar Tipps was ich noch bedenken muss. Vielen Dank!
von Julie78 am 14.09.2017, 23:07