Frage:
Warum Geburtsurkunde des Vaters für Vaterschaftsanerkennung
Ich bin etwas verwirrt. Ich möchte mit meinem Lebensgefährten die Vaterschaftsanerkennung für unsre Zwillinge schon vor der Geburt vornehmen. Wir wollen dies beim Notar machen, da aufgrund einer Systemumstellung sämtliche Termine in den zuständigen Ämtern erst in ein paar Wochen zur Verfügung stehen.
Das Notariat benötigt jedoch KEINE Geburtsurkunde meines Lebensgefährten. Die Ämter verlangen diese wiederum. Warum ist dies so? Muss mein Lebensgefährte sich noch mit dem Standesamt seines Geburtsortes im Verbindung setzen und eine Eintragung der Kinder in seine Geburtsurkunde vornehmen lassen?
von
Svenja0509
am 17.11.2014, 14:05
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Warum Geburtsurkunde des Vaters für Vaterschaftsanerkennung
Hallo,
weil es deutsche Ämter sind - was anderes fällt mir nich ein.Vllt., damit Sie nicht mit ihm verwandt sind?Bruder und Schwester?
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.11.2014
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Warum Geburtsurkunde des Vaters für Vaterschaftsanerkennung
Ich würde mir darüber weniger Gedanken machen. Oftmals hat es keinen logischen Sinn.
Die Ämter verlangen vermutlich deshalb eine Geburtsurkunde, weil sie dem von ihnen selber ausgestellten Personalausweis nicht wirklich trauen. :D
Und stell bitte nicht die Frage, wie das betreffende Amt feststellen will ob diese Geburtsurkunde auch die seinige ist. Und nicht die vom Nachbarn, der auch meinetwegen Thomas Müller heißt.
Einfach mitbringen, vorzeigen, fertig.
PS: Er kann doch seine Kinder nicht in die eigene Geburtsurkunde eintragen lassen. In Geburtsurkunden werden die Namen der Eltern und nicht die der Kinder eingetragen.
von
Pamo
am 17.11.2014, 14:10
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Warum Geburtsurkunde des Vaters für Vaterschaftsanerkennung
Hm... keine Ahnung
wir haben damals zur Vaterschaftsanerkennung beim Jugendamt keine Geburtsurkunden gebraucht.
Das eine Kinder nach nachgeburtlich, das andere vorgeburtlich.
jeweils nur Personalausweis Mutterschaftspass... und fertig!
Alles Gute
Désirée
von
desireekk
am 17.11.2014, 17:09
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Warum Geburtsurkunde des Vaters für Vaterschaftsanerkennung
Hallo,
das hat auch etwas mit den rechtlichen Folgen der Vaterschaftsanerkennung zu tun. Beim Notar wird NUR die Vaterschaft anerkannt. Bei dem Termin im Jugendamt kann zugleich die Sorgerechtsfrage verbindlich festgelegt werden. Die hierfür benötigten Unterlagen sind weiterreichender als die für den Notar.
Mitglied inaktiv - 17.11.2014, 21:01
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Warum Geburtsurkunde des Vaters für Vaterschaftsanerkennung
... etwas adäquates, aus dem hervorgeht, wo die Geburt des Vaters beurkundet ist. Auch ein Notar ist verpflichtet, das Standesamt der Geburtsbeurkundung des Vaters zu benachrichtigen, wenn eine Vaterschaftsanerkennung erfolgt.
Und natürlich wird das Kind im Geburtseintrag des nichtehelichen Vaters aus eine ganz bestimmte Weise vermerkt (wie erkläre ich jetzt nicht, ist zu kompliziert). Und zwar aus folgendem Grund: Sollte der Vater sterben, wird ein entsprechender Randvermerk in seinem Geburtseintrag gemacht (nämlich dass er verstorben ist). Und bei dieser Gelegenheit sieht der den Sterbefall eintragende Standesbeamte, dass da ein erbberechtigtes Kind (ebenfalls als Randvermerk) ist und benachrichtigt die richtigen Stellen. Ganz wichtig, gerade wenn kein Kontakt zwischen Vater und Kind besteht. Wie sollte das Kind jemals erfahren, dass der Vater tot ist, wenn möglicherweise seine Verwandten nichts von dem Kind wissen oder wissen wollen?
Manchmal macht die deutsche Bürokratie Sinn...
Mitglied inaktiv - 18.11.2014, 22:08
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Warum Geburtsurkunde des Vaters für Vaterschaftsanerkennung
Diese Handhabung funktioniert ähnlich wie die Handhabung bei einem amtlichen Testament: Wenn jemand ein Testament beim Notar oder Amtsgericht hinterlegt, muss davon eigentlich keiner etwas wissen. Aber einer weiß es doch: Der Standesbeamte, der den Sterbefall beim Geburtseintrag des Verstorbenen vermerkt und somit ist (ziemlich) sichergestellt, dass das Testament veröffentlicht wird, weil der Standesbeamte den Todesfall der Stelle mitteilt, die ihn über das Testament informiert hat.
Zumindest war das vor 20 Jahren zu meiner Standesamtszeit noch so.
Mitglied inaktiv - 18.11.2014, 22:16
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Warum Geburtsurkunde des Vaters für Vaterschaftsanerkennung
Der Geburtsort des Vaters steht doch im Personalausweis? Dafür braucht man doch sicherlich keine Geburtsurkunde.
Der von dir geschilderte Sachverhalt wird aber doch nicht in die Geburtsurkunde des Vaters eingetragen? Das würde doch bedeuten, dass alle vor der Geburt des Kindes ausgestellten Geburtsurkunden des Vaters nicht mehr korrekt wären.
Das meinst du doch bestimmt etwas anders, nämlich einen Vermerk/Eintrag ins Personenregister?
von
Pamo
am 18.11.2014, 22:24
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Warum Geburtsurkunde des Vaters für Vaterschaftsanerkennung
Natürlich steht der Geburtsort im PA. Aber da steht nicht die Nummer des Geburtseintrages und auch nicht welches Standesamt zuständig ist. "Berlin-Kreuzberg" oder "Berlin-Neukölln"?
Ich meine den Vermerk in seinem GeburtsEINTRAG, so heißt im Amtsdeutsch die Beurkundung einer Geburt. Die GeburtsURKUNDE wird anhand dieses Eintrags erstellt und in dieser erscheinen diese Art Randvermerke natürlich nicht.
Mir fallen da noch etliche Zusatzinfos in diesem Zusammenhang ein, wie z.B. wenn die Geburt des nichtehelichen Vaters nicht in D beurkundet ist, dann wird vom Notar/Amtsgericht das Standesamt 1 in Berlin benachrichtigt, wenn eine Vaterschaft anerkannt wird, ebenso bei einem Sterbefall.
Möglicherweise braucht der Notar die Urkunde auch tatsächlich nicht, aber irgendwen wird er benachrichtigen müssen nach Anerkennung der Vaterschaft, der dann wiederum das Geburtsstandesamt informiert. Ich saß leider nur am Ende dieser Rechtskette, nämlich im Standesamt.
Vielleicht kann Frau Bader als Anwältin hier noch etwas dazu sagen, wen sie in ihrer Funktion als Anwältin alles informieren muss, wenn jemand bei ihr ein Testament anfertigen oder hinterlegen lässt? Damit könnte sich der Kreis schließen.
Mitglied inaktiv - 18.11.2014, 22:37
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Warum Geburtsurkunde des Vaters für Vaterschaftsanerkennung
So verstehe auch ich es. Wusste ich doch dass du nichts Doofes erzählst! :)
(Gerne würde ich hier viele Varianten diskutieren, bspw. ein in Deutschland geborenes, nichtdeutsches Kind mit ausländischem Vater - wer trägt da wo und was ein - aber dafür muss ich mir wohl einen Standesamtler suchen und in eine Kneipe locken)
von
Pamo
am 19.11.2014, 08:23