Hallo Frau Bader meine Schwägerin trennt sich von meinem Bruder. Meine Nichte ist jetzt 12 Jahre und natürlich bezahlt er kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle. Meine Schwägerin hat nur einen 450€-Job. Sie bewirbt sich für mehr Stunden, aber nicht in dem Beruf den sie gelernt hat. Muss mein Bruder trennungsunterhalt bezahlen? Und wenn ja wie viel und wie lange und was ist der Selbstbehalt. Er braucht ja für den Umgang jedes 2. WE auch eine 2-Zimmer Wohnung bei einem pubertierenden Kind - oder spielt das keine Rolle? Herzlichen Dank für eine kurze Antwort.
von kirshinka am 09.05.2016, 23:23