nein der Vertrag beim 2 AG ist unbefristet und nicht auf die Elternzeit begrenzt. Nein beide Arbeitsverhältnisse kann und darf ich nicht weiter ausüben, da dies ja eine doppelt Beschäftigung wäre. Beide Arbeitsverträge sind keine Mini-Jobs und sozialversicherungspflichtig. Sprich ich könnte dem 1 AG kündigen und alle Ansprüche gegenüber dem 2 AG, der dann ja mein Hauptarbeitgeber wird, geltend machen, richtig? Hallo, der 2. Vertrag wird doch auf die EZ befristet sein? Oder wollen Sie später beide ausüben? Normalerweise beendet man bei AG 2 zu Beginn des Mutterschutzes. Informieren müssen Sie deshalb beide. Liebe Grüße NB Antwort von Nicola Bader am 18.01.2016 Guten Tag Frau Bader, ich habe die Suchfunktion bemüht und auch diverse ähnliche Beiträge gefunden, jedoch reicht dies leider nicht aus. Zur Sache: Ich bin während der Elternzeit (3 Jahre) erneut schwanger geworden. ET=08/2016 Nach 8 Monaten Elternzeit habe ich bei einem neuen AG in Teilzeit (15 Std/Woche) in Absprache mit meinem alten AG angefangen zu arbeiten. Beide Arbeitsverträge sind unbefristet. Zum Erhalt des Mutterschaftsgeldes muss ich am letzten Tag vor Beginn der Schutzfrist meine Elternzeit unterbrechen. Dies muss ich meinem Arbeitgeber rechtzeitig mitteilen. Frage: dem alten Arbeitgeber? Dann würde die Elternzeit ja aufgehoben und ich ware im alten Arbeitsverhältnis. Demnach ware ich doppelt beschäftigt, da beide Erwerbstätigkeiten sozialversicherungspflichte Einkommen erzielen. Frage: Welcher AG ist der richtige Ansprechpartner für das Mutterschaftsgeld? Ich verstehe es so, dass der neue Arbeitgeber in Teilzeit der Ansprechpartner ist. Frage: Muss ich ein Arbeitsverhältnis beenden? Da ich vor habe bei meinem neuen Arbeitgeber zu bleiben, ware es ratsam dem alten Arbeitgeber zu kündigen? Wenn ja, muss ich im Hinblick auf einen Termin etwas beachten? Ich bedanke mich für Ihre Mühe und Zeit.
von dukum1301 am 19.01.2016, 15:57