Sehr geehrte Frau Bader,
unser erstes Kind ist am 06.02.2016 geboren worden.
Die Schutzfrist endete im Mai 2016.
Aufgrund Krankschreibung und Beschäftigungsverbot bis zur Entbindung habe ich noch 23 Tage Urlaub aus 2015 und 2016.
Meine Elternzeit endet am 06.02.2017. Mit meinem Arbeitgeber habe ich vereinbart, diesen Resturlaub sofort nach meiner Rückkehr zu nehmen.
Nun bin ich erneut schwanger. Am 08.02. muss ich wegen einer schwangerschaftsbedingten OP ins Krankenhaus. Anschließend werde ich voraussichtlich ein Beschäftigungsverbot erhalten.
Meine Frage: Was passiert mit dem Urlaubsanspruch aus 2015 und 2016, den ich wegen dem erneuten Beschäftigungsverbot nicht nehmen konnte?
Werden diese Urlaubstage zusammen mit dem neuen Urlaubsanspruch aus 2017 auf die Zeit nach der zweiten Elternzeit übertragen?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
von
cheerionbg
am 04.02.2017, 17:00
Antwort auf:
Verfällt mein Urlaubsanspruch aus der Zeit vor der 1. Ssw bei erneutem BV in 2.
Hallo,
den Urlaub können Sie grundsätzlich noch nach der nächsten Elternzeit nehmen.
Urlaub, der bereits genehmigt wurde und dann in das Beschäftigungsverbot fällt, gilt als verfallen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.02.2017
Antwort auf:
Verfällt mein Urlaubsanspruch aus der Zeit vor der 1. Ssw bei erneutem BV in 2.
Wenn du tatsächlich während deiner neuen Schwangerschaft nicht arbeiten kannst, dann bleibt der Urlaub wiederum erhalten bis nach der Elternzeit.
Bitte beachte, dass die Voraussetzung für ein Beschäftigungsverbot ist, dass du erst wieder arbeitsfähig sein musst. Sonst gibt es nur eine Krankschreibung.
Mitglied inaktiv - 04.02.2017, 18:24
Antwort auf:
Verfällt mein Urlaubsanspruch aus der Zeit vor der 1. Ssw bei erneutem BV in 2.
Hallo,
normalerweise würde der Urlaubsanspruch erhalten bleiben, aber bereits vorher vereinbarter Urlaub im BV gilt als genommen und damit würde er wegfallen.
Wenn du in der Zeit allerdings krankgeschrieben bist, müsste er dir wieder gutgeschrieben werden. Ob es danach ein BV gibt??? Im Moment klingt es für mich eher nach Krankschreibung.
LG,
bobcat
von
bobcat
am 04.02.2017, 19:11
Antwort auf:
Verfällt mein Urlaubsanspruch aus der Zeit vor der 1. Ssw bei erneutem BV in 2.
Danke für eure schnellen Antworten.
Arbeitsfähig bin ich ja zunächst. D.h. Montag und Dienstag habe ich ganz normal Urlaub. Für die Zeit im Klinikum werde ich dann eh nur eine Krankschreiben erhalten.
Wäre es also besser, dass mich meine Frauenärztin nach dem KH-Aufenthalt zunächst nur krankschreibt und danach ggf. ein Beschäftigungsverbot erteilt?
Wieso wird bei einem BV der Urlaub nicht gutgeschrieben, jedoch bei Krankschreibung? Irgendwie macht das keinen Sinn.
von
cheerionbg
am 05.02.2017, 09:56
Antwort auf:
Verfällt mein Urlaubsanspruch aus der Zeit vor der 1. Ssw bei erneutem BV in 2.
Deine Frauenärztin hat mit der Knie-op doch eigentlich fachlich gar nichts zu tun. Die Orthopäden oder Chirurgen müssen dich normalerweise so lange krank schreiben, wie du aufgrund der Knieverletzung nicht arbeitsfähig bist.
Wenn es möglich wäre, dass dich dein AG im Büro oder Home Office auch sitzend arbeiten lassen kann, dann wäre das evlt eine Möglichkeit die Krankenzeit und damit auch das Krankengeld zu verkürzen.
Wenn du jedoch wieder arbeitsfähig bist, dann gehst du auch arbeiten - wozu dann ein BV? Es hat ja nichts mit der Schwangerschaft zu tun, und diese ist durch das Knie nicht gefährdet.
Wenn durch Gefahrstoffe im Labor nicht arbeiten darfst, dann ist das Sache des AG, der dich anders einsetzen kann, falls möglich.
Mitglied inaktiv - 05.02.2017, 10:16
Antwort auf:
Verfällt mein Urlaubsanspruch aus der Zeit vor der 1. Ssw bei erneutem BV in 2.
Du bringst gerade zwei sachen durcheinander!
von
sterntaler82
am 05.02.2017, 11:04