Hallo Frau Bader, Frage 1 muss der Kindesvater, der Unterhaltspflichtig ist nach Heirat der Mutter für das Kind weiter zahlen, wenn das Kind vom neuen Mann nicht adoptiert wird? (hat kein Sorgerecht und waren nicht verheiratet) Es ist doch ein 2. Einkommen dazugekommen?! ein anderer Fall... ich selbst erhalte für meine beiden Kinder Unterhalt vom Amt. Dieses ist auf 6Jahre befristet - welche finanzielle Unterstützung gibt es anschließend für Alleinerzeihende? Der Vater der Kinder (GSR, sind noch verheiratet) spricht oft von Selbstmord, weil das Leben seit der Trennung in 10/09 keinen Sinn mehr macht und er denkt sich auch oft schwere Krankheiten aus, wie Krebs, Herzerkrankungen o.ä. Die Kinder holt er unregelmäßig im Abstand von 2-3 Monaten für 3-4Tage ab. Nun habe ich Angst, dass er in seinem "Selbstmord-warn" die Kinder mit reinzieht und zum anderen finde ich diese unregelmäßigkeit für Besuche/Abholen für die Kinder nicht gut (3 und 5J). Lässt sich eine Psychische Behandlung erzwingen? Oder kann man Ihm das Sorgerecht entziehen, wie ist es mit dem Umgangsrecht, was ja dennoch besteht? Danke für die vielen Antworten...
von YPW05 am 10.03.2011, 21:11