Unterhaltsanspruch beim Zusammenleben

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Unterhaltsanspruch beim Zusammenleben

Halli Hallo, Mein Partner und ich haben uns getrennt, wohnen jedoch noch zusammen, er will aber irgendwann ausziehen. Die meisten Kosten trage leider ich schon seitdem wir zusammen waren - Lebensmittel, Haushaltsdinge, Hund & seit der Schwangerschaft alles fürs Baby. Miete teilen wir uns. Nun bin ich in Elternzeit, meine Kleine ist 2,5 Monate alt. Nun wollte ich wissen, ob ich jetzt schon Unterhaltsanspruch habe, weil ich es nicht einsehe alles alleine zu zahlen. Gerade jetzt durch die Trennung wird er nun noch weniger als bisher bezahlen und das sehe ich nicht ein. Er kümmert sich auch nicht wirklich ums Kind. Muss einer erst ausgezogen sein, oder kann ich jetzt schon Kindesunterhalt oder sogar Betreuungsunterhalt (falls das so heißt) verlangen? Liebe Grüße

Mitglied inaktiv - 30.08.2017, 11:43



Antwort auf: Unterhaltsanspruch beim Zusammenleben

Hallo, man kann auch in einer Wohnung oder Haus gemeinsam getrennt wohnen. Dann ist er dem Kind und Ihnen gegenüber unterhaltspflichtig. Wichtig wäre die Frage, wer im Mietvertrag steht, ich würde auf jeden Fall sehen, dass ich ihn raus bekomme. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 31.08.2017



Antwort auf: Unterhaltsanspruch beim Zusammenleben

Also erstmal würde ich den Guten vor die Türe setzten! Solange er bei Ihnen gemeldet ist, wird es schwer zu "beweisen" dass Sie überhaupt getrennt sind. Betreuungsunterhalt hängt, soweit ich weiß, von Ihrem und seinem Einkommen ab. Ich denke, dass steht Ihnen solange Sie einen Haushalt zusammenführen (wie auch immer das faktisch aussieht) nicht zu. Auch für den Anspruch auf Kindesunterhalt, wäre es dienlich, wenn er nicht bei Ihnen wohnt. Weil so trägt er seinen Teil bei. Wie Sie selbst sagen: Er zahlt anteilig Miete. Was er sonst noch zahlt lässt sich schwer beweisen. Also hat er sein Soll im Prinzip erfüllt. (Mal rein rechnerisch: Warmmiete: 600,-€ - er zahlt 300,-€, dann wäre das evtl. sogar mehr als er Kindesunterhalt zahlen müsste...) Ob und wie er sich ums Kind kümmert und an den Lebenshaltungskosten beteiligt ist gelinde gesagt Ihr Problem, denn Sie führen einen Haushalt bzw. dulden dieses Verhalten.

von Kristiiin am 30.08.2017, 12:09



Antwort auf: Unterhaltsanspruch beim Zusammenleben

Vielleicht wäre es hilfreich, anwaltlich (oder wie auch immer) schriftlich aufzusetzen, dass ihr getrennt seid. Ich denke, dann würde dir bestimmt auch der Kindesunterhalt zustehen und wäre via JA & Co. erstreitbar, wenn er nicht zahlt. VG

von vomGlückgefunden am 30.08.2017, 12:39



Antwort auf: Unterhaltsanspruch beim Zusammenleben

Das mit dem Anwalt kostet doch auch nur unnötig. Wer sollte das übernehmen? Und ich wage auch zu bezweifeln, dass ein Anwalt sowas bestätigt. Der wohnt ja nicht bei Ihnen und prüft, wer wo zu Bett geht. Sie sind getrennt, der Mann kümmert sich nicht. Also entweder raus mit ihm oder die Sachlage akzeptieren. Eine individuelle Prüfung Ihres Status wird auch nur unnötig Zeit beanspruchen.

von Kristiiin am 30.08.2017, 13:23



Antwort auf: Unterhaltsanspruch beim Zusammenleben

Das mit dem Rauswerfen hat nur zwei Haken: 1. Er zahlt immerhin die halbe Miete - kann die AP die Miete denn auch ohne ihn stemmen? Und würde der Vermieter die Wohnung überhaupt an sie alleine vermieten? 2. Was, wenn der Ex einfach nicht ausziehen will? Er ist dort gemeldet, er zahlt die halbe Miete - die AP hat nicht das geringste Recht, ihn auf die Straße zu setzen.

von Strudelteigteilchen am 30.08.2017, 13:54



Antwort auf: Unterhaltsanspruch beim Zusammenleben

Das stimmt nur bedingt. Wenn sie alleine im Mietvertrag steht ist es ihre Wohnung. Dann kann sie ihn sehr wohl herauswerfen. Das er die halbe Miete zahlt bedeutet ja nicht das er auch offiziell im Mietvertrag steht. wenn er mit im Mietvertrag steht haben die beiden eh ein Problem. Weil dann haften sie eh beide - egal ob sie auch beide dort wohnen. Und der Vermieter muss nicht zustimmen einen aus den Mietvertrag zu entlassen. Frage ist aber wirklich ob sie die Miete alleien zahlen kann.

Mitglied inaktiv - 30.08.2017, 15:31



Antwort auf: Unterhaltsanspruch beim Zusammenleben

so lange ihr noch in einer Wohnung wohnt hast du weder Anspruch auf betreuungsunterhalt, noch auf kindesunterhalt und auch nicht auf unterhaltsvorschuss. quelle: Jugendamt btdt.

Mitglied inaktiv - 30.08.2017, 16:21



Antwort auf: Unterhaltsanspruch beim Zusammenleben

(Partner kann natürlich auch der Ehemann sein!), dann kannst du auch mutterseelenallein im Mietvertrag stehen und darfst ihn nicht rauswerfen...egal ob er zur miete jemals beigetragen hat oder nicht.

Mitglied inaktiv - 30.08.2017, 16:26



Antwort auf: Unterhaltsanspruch beim Zusammenleben

Ja, aber sie schreibt doch, dass er ausziehen WILL. Klingt für mich, als würde sie planen alleine in der Wohnung zu bleiben, mit dem Kind. Und das mit der Miete meine ich ja so: Wäre es finanziell "sinnvoll", dass er auszieht und Unterhalt anstatt Miete zahlt.

von Kristiiin am 30.08.2017, 17:41



Antwort auf: Unterhaltsanspruch beim Zusammenleben

mein nochmann hat sogar vor gericht "versprochen" dass er auszieht, trotzdem hat das Drama dann noch fast ein jahr gedauert..... ausziehen WOLLEN wollen sie meistens nur, wenn sie ins nächste nest schlüppen wollen/können, wenn das nicht geht, ist der aktuellzustand dann doch sehr bequem.

Mitglied inaktiv - 31.08.2017, 09:17



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