Wir haben seit zwei Jahren in unserem Garten ein Trampolin ( 3m Durchmesser) stehen. Es stand bis jetzt immer an der Grundstücksgrenze zu unseren Nachbarn. Heute sprachen uns die Nachbarn an, ob wir das Trampolin dieses Jahr nicht auf die andere Seite in unserem Garten stellen könnten, da sie auf ihrer Terasse keine Ruhe finden um ein Buch zu lesen. Wir haben sofort angeboten, die Ruhezeiten zu erweitern ( Sonntags gar nicht und wochentags nur bis 18.00 Uhr, Mittagsruhe haben wir schon immer eingehalten). Auf diesen Kompromiß sind sie leider nicht eingegangen. Sie meinten, unser Garten wäre doch groß genug um es woanders hinzustellen. Nun meine Frage, können unsere Nachbarn uns vorschreiben, wo das Trampolin zu stehen hat? Darf es an der Grundstücksgrenze stehen, oder müssen wir einen Mindestabstand einhalten? MfG Tanja
von tataho am 26.03.2011, 19:00