Hallo Fr. Bader,
ich bin erfreulicherweise schwanger.
Leider bin ich seit August arbeitslos und beziehe Arbeitslosengeld, da ich über 10 Jahre als Zahnmedizinische Fachangestelltin ZMF) tätig war.
Mit meiner Schwangerschaft bin ich nicht mehr vermittelbar, da ZMF bei Schwangerschaft arbeitsunfähig sind und nicht mehr arbeiten dürfen.
Bekomme ich nun während meiner Schwangerschaft Krankengeld und nach der Geburt weiterhin Arbeitslosengeld? Ruht die Auszahlung des Arbeitslosengeldes in der Zeit meiner Schwangerschaft, sodass ich die ausgesetzte Zahlung des Arbeitslosengeldes (im Zeitraum Jan. bis August) nach der Geburt erhalte?
Kann es vorkommen, dass ich weder Arbeitslosengeld noch Krankengeld in der Zeit meiner Schwangerschaft erhalte, da mein arbeitet und gut verdient?
Wie muss ich am besten vorgehen?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung !
MfG
Herrmann
von
Sheppm1234
am 02.01.2015, 21:55
Antwort auf:
Schwangerschaft während Arbeitslosigkeit einer ZMF?
Hallo,
nach der Rechtsprechung muss bei allen Tätigkeiten, die durch schwangere zahnmedizinische Fachangestellte durchgeführt werden, eine Verletzungs- und Infektionsgefahr sicher ausgeschlossen sein. Dies bedeutet, dass eine schwangere ZFA nicht mehr in der Stuhlassistenz oder zum Röntgen eingesetzt werden kann.
Sie können ja bei der Terminvergabe oder ähnlichem arbeiten.
bei einem Beschäftigungsverbot könnten Sie Probleme mit dem Arbeitsamt bekommen, wenn diese stellt sich allgemein auf den Standpunkt, dass man dann auch nicht arbeitsfähig ist und auch kein Arbeitslosengeld bekommt.
Warum Sie weiter unten schreiben, Sie wurden ja dann Krankengeld erhalten, verstehe ich nicht. Krank sind Sie doch nicht, oder?
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.01.2015
Antwort auf:
Schwangerschaft während Arbeitslosigkeit einer ZMF?
Oder es gibt Praxen wo Du nur am Empfang arbeiten kannst.
Oder steigst quer woanders ein.
Oder oder oder.
Schwanger heisst ja nicht generell arbeitsunfähig.
Weiterhin bewerben, auch branchenfremd.
ALG1 steht Dir auch nur zu solange Du auch arbeiten willst und Kinderbetreuung nachweisen kannst.
Willst Du gleich nach dem Mutterschutz wieder los?
Wenn Dein Mann gut verdient, dann lass Dich nach der Geburt familienversichern bei ihm, sofern er nicht privat versichert ist. Dann bist Du vorerst Hausfrau bis das Kind betreut ist und Du wieder arbeiten willst.
Aber aktuell bist Du weiterhin vermittelbar, nur im gelernten Beruf eben eingeschränkt.
von
Sternenschnuppe
am 02.01.2015, 23:20
Antwort auf:
Schwangerschaft während Arbeitslosigkeit einer ZMF?
Besser wäre es doch, wenn ich vom Frauenarzt ein Berufsverbot (BV) erhalte und ab sofort Krankengeld (i.H. des ALG1) erhalte. In dieser Zeit sollte die Auszahlung des ALG1 ruhen (?), da ich nicht vermittelbar bin. Nach dem Elterngeld (ca. 12 Monate nach der Geburt) kann die Auszahlung des ALG1 weiter fortgesetzt werden (Anspruch auf ALG1 in den ausgesetzten Monate(?)).
In eine andere Branche möchte ich ungern kurzfristig einsteigen, insbesondere nicht während der Schwangerschaft...
LG
von
Sheppm1234
am 03.01.2015, 00:34
Antwort auf:
Schwangerschaft während Arbeitslosigkeit einer ZMF?
Du bist aber nicht krank.
Lediglich schwanger.
Und damit nicht arbeitsunfähig.
Du bist nicht in der Position als ALG1 Empfängerin solche Ansprüche zu stellen dass Du nur als,ZMF arbeiten möchtest.
Wenn Du nicht arbeiten möchtest, dann kannst Du das natürlich entscheiden, und ihr finanziert Euch vom Geld Deines Mannes.
Elterngeld wird der Mindestsatz werden von 300€.
von
Sternenschnuppe
am 03.01.2015, 10:11