Rücksicht auf Alltag bei "Umgangszeit"

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Rücksicht auf Alltag bei "Umgangszeit"

Hallo Frau Bader, ich würde gerne wissen in wie fern mein Mann auch Rücksicht auf die Termine der Kinder legen muss in seiner Besuchszeit. Unsere Tochter hat zB jeden Samstag Sport. Wenn mein Mann die Kinder jetzt alle 2 Wochen hat, muss er diese TErmine auch einhalten oder steht es ihm zu immer wieder ´diesen Sporttermin abzusagen da er lieber was anderes machen möchte.

von Fay77 am 18.03.2015, 20:13



Antwort auf: Rücksicht auf Alltag bei "Umgangszeit"

Hallo, das kommt darauf an, ob die Entscheidung mit dem Sport gemeinsam getroffen wurde. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.03.2015



Antwort auf: Rücksicht auf Alltag bei "Umgangszeit"

Was er in seiner Zeit macht ist seine Sache. Es ist auch keine Besuchszeit sondern Umgangszeit. Vielleicht will er auch jeden Sonntag das Kind zum schwimmen anmelden. Verpflichtest Du Dich dann das an Deinen Wochenenden auch zu machen ?

von Sternenschnuppe am 19.03.2015, 10:09