Frage: resturlaubstage asuzahlen lassen?

Durch einen Beschäftigungsverbot konnte ich meine mir für 2010 zustehenden restlichen Urlaubstage nicht mehr in Anspruch nehmen. Kann ich mir diese nun vom Arbeitgeber auszahlen lassen? Mein befristeter Arbeitsvertrag endet während meiner Elternzeit, so dass demnach ein Aufheben der Urlaubstage nicht in Frage kommt. Hierzu habe ich jedoch noch eine Frage: Besteht eine Verpflichtung seitens des AG meinen Arbeitsvertrag zu verlängern (wenn ich nicht in Elternzeit wäre, hätte ich nun auf Antrag einen unbefristeten Arbeitsvertrag erhalten), so dass ich nicht diekt von der Elternzeit in die Arbeitslosigkeit gehe? Danke für die Antwort schon im voraus!

Mitglied inaktiv - 21.02.2011, 21:48



Antwort auf: resturlaubstage asuzahlen lassen?

Hallo, 1. Eine Auszahlung ist erst zum Ende des Vertrages möglich 2. Einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung haben Sie, wenn Sie nachweisen können, dass der Vertrag nur wegen der SchwS nicht verlängert wurde. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.02.2011



Antwort auf: resturlaubstage asuzahlen lassen?

Auszahlen ja, Verlängerung nein. Zum Ausbezahlen der Urlaubstage ist Dein Chef verpflichtet wenn Du sie vor dem Mutterschutz nicht nehmen konntest, und nach der Elternzeit nicht nehmen kannst - was bei einem befristeten Vertrag ja der Fall ist. Dein AG muss den Vertrag nicht verlängern, er kann ihn aber unter Umständen befristet verlängern, und er kann ihn aus rechtlicher Sicht auch problemlos in einen unbefristeten Vertrag umwandeln. LG Sabine

Mitglied inaktiv - 22.02.2011, 08:11